BaFin fordert Beschränkung des CFD-Handels

Veröffentlichung: 09.12.2016, 15:12 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzgeschäften (Contracts for Difference, CFDs) zu beschränken, um den Privatanleger zu schützen. Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürften dann Privatkunden nicht mehr angeboten werden. Das geht aus ihrem Entwurf einer Allgemeinverfügung hervor.

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Was sind finanzielle Differenzgeschäfte?

Differenzgeschäfte sind spekulative Termingeschäfte. Der Anleger ist also nicht am Handelsobjekt direkt, also am Basiswert interessiert, sondern am Kurs- oder Preisunterschied zwischen dem Tag des Geschäftsabschlusses und dem aktuellen Marktwert am theoretischen Erfüllungstag.

Das heißt vereinfacht: Nur die Kursentwicklung von beispielsweise Indizes, Aktien, Rohstoffen, Währungspaaren oder von Zinssätzen ist interessant. Zwar ist der Kapitaleinsatz verglichen mit Direktinvestments gering, die Möglichkeit des Verlustes jedoch sehr hoch. Der Grund hierfür sind die positiven oder negativen Kursänderungen: Bei einer positiven Abweichung erhält der Anleger den Differenzbetrag, jedoch muss er diesen bei einer negativen auch ausgleichen.

BaFin hat Bedenken wegen Nachschusspflicht

Die BaFin fokussiert den Anlegerschutz und äußert Bedenken wegen der Nachschusspflicht des Privatkunden: Übersteigt nämlich die auszugleichende Differenz das eingesetzte Kapital, muss dieser den Unterschiedsbetrag aus seinem sonstigen Vermögen begleichen.

Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele erläutert das Einschreiten der Aufsicht:

„Das Verlustrisiko ist bei CFDs mit Nachschusspflicht für den Anleger unkalkulierbar. Aus Verbraucherschutzgründen können wir das nicht akzeptieren.“

Das Verlustrisiko für den Anleger sei auch nicht wirksam durch das Margin-Call-Verfahren oder durch Stop-Loss-Orders begrenzbar. So können die Kursausschläge eines Basiswerts innerhalb kürzester Zeit so hoch sein, dass dem CFD-Anbieter gar keine Zeit mehr bleibt, beim Anleger eine Nachzahlung zu seiner hinterlegten Sicherheitsleistung anzufordern (Margin Call). Dann wird dessen Position zwangsweise und unter Umständen verlustreich geschlossen.

Stop-Loss-Orders bieten keine Sicherheit

Auch Stop-Loss-Orders bieten keine Sicherheit vor hohen Verlusten. Der nächstverfügbare Kurs, zu dem eine solche Order normalerweise ausgeführt wird, weicht nämlich möglicherweise deutlich vom ursprünglich angestrebten Preis ab. Die vom Anleger auszugleichende Differenz kann dann das Vielfache seines eingesetzten Kapitals betragen.

ESMA Investorenwarnung

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hatte zuletzt im Juli 2016 eine Investorenwarnung zu diesen Produkten ausgesprochen. Sie waren vor allem durch den sogenannten Franken-Schock Anfang 2015 in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Schweizerische Nationalbank hatte damals den Euro-Mindestkurs aufgehoben und viele CFD-Anleger erlitten auf diese Weise durch die Nachschusspflicht hohe Verluste.

Bild: © peshkov / fotolia.com

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