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Kleinanlegerschutzgesetz
Weitere News
Vision and money concept
01.12.2023
Marketing & Vertrieb
CDU/CSU unterstützt BVK‑Forderungen zur Kleinanlegerstrategie
Die Bundestagsfraktion kritisiert an der RIS-Strategie, dass diese die eigenen Ziele zu konterkarieren drohe: Anstatt dem Verbraucher zu dienen, würde ein Provisionsverbot Bürgern die Beteiligung am Kapitalmarkt unnötig erschweren.
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18.08.2016
Finanzen
BaFin: Die Kanzlei Winheller bezieht Stellung
Die BaFin erwägt erstmalig von der durch das Kleinanlegerschutzgesetz eingeführten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf bestimmter Finanzprodukte zu untersagen. Zu diesem Zweck soll zeitnah eine entsprechende, für alle Marktteilnehmer gültige Allgemeinverfügung erlassen werden.
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21.12.2015
Marketing & Vertrieb
Ohne §34f keine VSH
Die Übergangsfrist für die Vermittlung von Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen endet am 31.12.2015: Im Zusammenhang mit dem Kleinanlegerschutzgesetz wurde Vermittlern von Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen eine Übergangsfrist von 6 Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes zur Beantragung der Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S.1 Nr. 3 GewO gewährt, sofern sie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes eine Erlaubnis nach § 34c GewO hatten. Damit müssen Vermittler bis zum 01.01.2016 einen ...
MannLupeVertrag-72836461-FO-Nomad_Soul
23.11.2015
Recht
Neue und alte Anforderungen bei Konzeption und Vertrieb
In den letzten Jahren war zu beobachten, dass vermehrt Nachrangdarlehen als Finanzanlagen angeboten wurden. Die Zunahme war dabei nicht zuletzt regulatorischen Gründen geschuldet. Denn während der Gesetzgeber bei anderen Finanzanlagen den Regulierungshebel bereits in der Vergangenheit stark angezogen hatte, waren Nachrangdarlehen – neben Direktinvestments – als letzte Produktgattung noch vollständig unreguliert. Für Anbieter bestand so die Möglichkeit, kostengünstig und ohne Prospekt ...
Kleinanleger-53882646-FO-Guenter-Menzl
20.11.2015
Recht
Nicht einfach, sondern passend
Schon seit längerer Zeit gibt es Bestrebungen, den „grauen“ Kapitalmarkt reinzuwaschen: Durch Gesetze wie das Vermögensanlagengesetz aus 2011 und das Kapitalanlagegesetzbuch aus 2013 versuchte man, den Schutz der Anleger zu verbessern und die Stabilität des Finanzmarktes zu stärken. Diese Entwicklung hat sich nun im Kleinanlegerschutzgesetz fortgesetzt.
Kalender-67648121-FO-Stillfx
03.02.2015
Finanzen
Keine Übergangsfrist für Vermittler von Direktinvestments
Vermittler von Direktinvestments (zum Beispiel Container) haben keine Übergangsfrist, um eine Erlaubnis gem. § 34f Abs. 1 Nr. 3 nachzuweisen. Das könnte insbesondere beim Ablegen des Sachkundenachweises zum Problem auf der Zeitachse führen.