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Allgemeinverfügung
Weitere News
Mit einer Allgemeinverfügung vom 4. August 2025 ziehen die obersten Finanzbehörden der Länder einen Schlussstrich unter zahlreiche anhängige Verfahren zum Solidaritätszuschlag für Jahre vor 2020. Die Maßnahme fußt auf höchstrichterlicher Rechtsprechung und dient der Entlastung der Finanzverwaltung. Steuerpflichtige können nur noch den Klageweg beschreiten.
ADOBE
18.08.2025
Steuern
Solidaritätszuschlag: Finanzverwaltung schließt Altfälle per Allgemeinverfügung ab
Die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume bis 2019 ist juristisch abgeschlossen – jedenfalls aus Sicht der Finanzverwaltung. Mit einer am 4. August 2025 erlassenen Allgemeinverfügung weisen die obersten Finanzbehörden der Länder sämtliche zu diesem Stichtag anhängigen und zulässigen Einsprüche gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags zurück, sofern diese sich auf einen angeblichen Verstoß gegen das Grundgesetz stützen.
Gegen die Allgemeinverfügung zum Solidaritätszuschlag ist nur der Klageweg zum Finanzgericht eröffnet; ein Einspruch ist ausgeschlossen.
Quelle: Justiz NRW
05.03.2025
Steuern
Allgemeinverfügung zum Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsteuerguthaben: Einheitliche Regelung für laufende Einsprüche
Am 4. März 2025 erließen die obersten Finanzbehörden der Länder eine Allgemeinverfügung, die sich auf Einsprüche und Anträge im Zusammenhang mit dem Solidaritätszuschlag auf das Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Absatz 5 KStG 2002 bezieht.
Blick auf das Bundesministerium der Finanzen in der Mitte Berlins
Foto: Bundesministerium der Finanzen / Photothek
22.02.2025
Steuern
Besteuerung von Erstattungszinsen: Allgemeinverfügung der Finanzbehörden tritt in Kraft
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 20. Februar 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, die sich auf anhängige Einsprüche und Anträge zur Besteuerung von Erstattungszinsen nach § 233a der Abgabenordnung bezieht.
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Cheshire Cat – stock.adobe.com
17.01.2022
Finanzen
BaFin plant Kapitalpuffer im Bankensektor
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt, einen antizyklischen Kapitalpuffer von 0,75 Prozent der risikogewichteten Aktiva auf inländische Risikopositionen festzusetzen und einen sektoralen Systemrisikopuffer von 2,0 Prozent der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite einzuführen. Derzeit liegen die Quoten jeweils bei Null Prozent.
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1001color – stock.adobe.com
27.08.2020
Advertorial
BSV: Wir zahlen ohne Wenn und Aber
Der Münchener Verein ist langjähriger und zuverlässiger Partner des Handwerks. Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern leisten wir bei Betriebsschließungen infolge von Corona bei bestehenden Verträgen und lassen somit unsere Handwerkskunden nicht im Stich.
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Friedberg – stock.adobe.com
14.04.2020
Assekuranz
Betriebsschließungsversicherungen und die Frage nach der Regulierung
Im Zuge der Coronakrise wurde eine Vielzahl von Betrieben in Folge der auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlassenen Allgemeinverfügungen bis auf weiteres geschlossen. Es stellt sich die Frage, wie sich der Kunde, wenn er eine Betriebsschließungsversicherung hat und der Versicherer die vollständige Regulierung ablehnt, verhalten sollte?
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Sergey Nivens / fotolia.com
04.07.2019
Finanzen
BaFin: Binäre Optionen für Kleinanleger in Deutschland weiterhin verboten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit einer Allgemeinverfügung festgelegt, dass die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Privatkunden in Deutschland weiterhin verboten bleiben.
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09.12.2016
Finanzen
BaFin fordert Beschränkung des CFD-Handels
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzgeschäften (Contracts for Difference, CFDs) zu beschränken, um den Privatanleger zu schützen. Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürften dann Privatkunden nicht mehr angeboten werden. Das geht aus ihrem Entwurf einer Allgemeinverfügung hervor.
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18.08.2016
Finanzen
BaFin: Die Kanzlei Winheller bezieht Stellung
Die BaFin erwägt erstmalig von der durch das Kleinanlegerschutzgesetz eingeführten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf bestimmter Finanzprodukte zu untersagen. Zu diesem Zweck soll zeitnah eine entsprechende, für alle Marktteilnehmer gültige Allgemeinverfügung erlassen werden.