Das LG Hamburg hatte sich mit der rechtlichen Frage befasst, ob Finanzvertriebe, die eine gewerberechtliche Erlaubnis für die Vermittlung von Versicherungen als Mehrfirmenvertreter (sogenannte Mehrfachagenten) haben, mit einer „Unabhängigkeit“ werben dürfen (LG Hamburg v. 27.09.2018 – Az. 315 O 418/17). D