BVK Klage: Check24 fühlt sich nach erneuter Verhandlung bestätigt
Im Prozess zwischen dem Vergleichsportal CHECK24 und dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) signalisierte das Landgericht München I in der Verhandlung vom 11. Mai eine Bestätigung des Geschäftsmodells von CHECK24. Die Hauptangriffspunkte des BVK seien damit entkräftet, so die Einschätzung des Unternehmens. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen, die Urteilsverkündung ist für den 13. Juli geplant.
Die Geschäftsführung von CHECK24 sieht sich nach den Ausführungen des Gerichts in ihrem Vorgehen bestätigt. Eine objektive Marktbetrachtung als Beratungsgrundlage sowie eine gesetzeskonforme Befragung und Beratung werden angeboten. Das Gericht hat sowohl den Zeitpunkt als auch den Inhalt der Kommunikation der Makler-Statusinformation ("Erstinformation") von CHECK24 nicht beanstandet. Es erkannte allerdings Nachbesserungsbedarf bei der Positionierung der sogenannten Erstinformation.
Das Gericht ließ weiter erkennen, dass sich beim Hausrat- und Privathaftpflichtvergleich hinsichtlich der Formulierung bzw. Darstellung einzelner Fragen ggf. Anpassungsbedarf ergeben könnte. Ferner möchte der Anbieter klar stellen, dass die Bezeichnung "Vergleichsportal" irreführend sei - wie es häufig in der Öffentlichkeit vom BVK behauptet würde, die sei falsch und war niemals Gegenstand der Gerichtsverhandlung. CHECK24 agiert seit über 15 Jahren als Vergleichsportal und ist gleichzeitig im Bereich der Versicherungsvermittlung als Makler tätig.
Bild: © Brian Jackson/ fotolia.com
Themen:
LESEN SIE AUCH
Honorarvereinbarungen des Versicherungsmaklers: Was ist erlaubt?
„Softwarelizenzen“: Die Rechte der Versicherungsmakler
BVK: Urteil gegen Check24 rechtskräftig
Check24 zur Nachbesserung verurteilt
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Wenn der Job zur Rechtsfrage wird
„Etwa 85 Prozent der Unternehmen haben keine rechtssicheren Vollmachten”
Küssen verboten? Wenn Zuneigung vor Gericht endet
Fahndungseintrag im Reisepass: BGH gibt Urlauber Recht
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.
















