Check24 zur Nachbesserung verurteilt

Seit Herbst 2015 beschäftigen sich die Gerichte mit der Klage des BVK gegen Check24. Der Vorwurf des BVK ist, dass Verbraucher unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals auf das Internetportal angelockt würden, um dort dann auch Versicherungsverträge abzuschließen. Bei Online-Abschlüssen in dieser Form fehle jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Information und es findet auch die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nicht statt.

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Gegen das Urteil des Landgerichts München vom 13. Juli 2016 legten sowohl der BVK als Kläger als auch Check24 als Beklagte Berufung ein. Das Oberlandesgericht München hat in seiner jetzt vorliegenden Urteilsbegründung (Az: 29 U 3139/16) klargestellt, dass Check24 seine Website-Besucher umfassender und transparenter als bisher informieren und beraten muss.

Laut dem Urteil liegt eine Pflichtverletzung vor, wenn Check24 den Besuchern der Plattform wichtige Fragen in Verbindung mit dem Abschluss nicht stellt. Ferner muss Check24 bei standardisierten Buchungsprozessen alle Besucher der Website regelmäßig in Bezug auf relevante Aspekte für den Versicherungsschutz beraten und den Website-Besucher hierzu auch befragen.

Bezüglich der Transparenz von Mitteilungspflichten fordert das Gericht von Check24 ebenfalls Änderungen ein. Schon beim Erstkontakt muss der Besucher der Website erkennen können, dass Check24 nicht nur als Vergleichsportal agiert, sondern auch als Versicherungsmakler Provisionen erhält. Diese Information muss Check24 den Besuchern in Textform, entweder per Briefpost, E-Mail oder mit einem obligatorischen Download aktiv übermitteln.

Das am 06. April 2017 gesprochene Urteil und die Urteilsbegründung führt sicherlich dazu, dass Online-Anbieter ihre praktizierten Informations-und Abschlussprozesse grundlegend überprüfen und gegebenenfalls korrigieren werden. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

Nachdem Kunden bereits beim Erstkontakt auch die Erstinformation in einem dauerhaften Format/Datenträger, beispielsweise per PDF, zur Verfügung gestellt werden muss, werden alle Vertriebskanäle, Makler eingeschlossen, den eigenen Prozess dafür überprüfen zu müssen.

Bild: © olly / fotolia.com

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