SDK vertritt betroffene Anleger der Steilmann Insolvenz

Der Vorstand der Steilmann SE teilte mit, dass die Gesellschaft aufgrund des negativen Geschäftsverlaufs in den letzten Monaten zahlungsunfähig ist und deshalb kurzfristig ein Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt wird.

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Die Steilmann SE hat nach Kenntnis der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) die nachfolgend aufgeführten drei Anleihen emittiert:

  •  Anleihe 2012/16 A1PGWZ — Fälligkeit: 27.06.2017 — Nominalzins: 6,75 % p. a.
  • Anleihe 2014/18 A12UAE — Fälligkeit: 23.09.2018 — Nominalzins: 7,00 % p. a.
  • Anleihe 2015/17 A14J4G — Fälligkeit: 09.03.2017 — Nominalzins: 7,00 % p. a.

Die SdK empfiehlt den Inhabern von Anleihen der Steilmann SE sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung der Interessen im Insolvenzverfahren gewährleisten zu können. Die SdK wird das Insolvenzverfahren aktiv begleiten und auch die Interessen der Anleiheinhaber auf den zukünftig stattfindenden Gläubigerversammlungen vertreten. Ferner wird sich die SdK dafür einsetzen, dass die Anleiheinhaber angemessen im vorläufigen Gläubigerausschuss repräsentiert werden.

Betroffene Anleger können sich bei der SdK unter www.sdk.org/steilmann für einen kostenlosen Newsletter registrieren. Die Anleiheinhaber können die SdK zu einem späteren Zeitpunkt mit der Vertretung auf den stattfindenden Gläubigerversammlungen beauftragen. Die hierzu nötigen Informationen erhalten Anleiheinhaber zu einem späteren Zeitpunkt über den Newsletter. Für den Newsletter können sich auch Inhaber von Aktien der Gesellschaft (WKN: A14KR5) registrieren. Die SdK geht aktuell jedoch davon aus, dass die Aktionäre mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Totalverlust des investierten Kapitals rechnen müssen. Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.

Bild: © olly / fotolia.com

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