Provisionsabgabeverbot bleibt bestehen

Veröffentlichung: 08.01.2016, 09:01 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Gemäß einer im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 16.12.2015 bleibt das Provisionsabgabeverbot noch bis zum 30. Juni 2017 bestehen. Dies begrüßt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ausdrücklich.

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cms.kbuof.x BVK-Präsident Michael H. Heinz

„Dies ist nicht nur ein großer Erfolg für unseren Verband und alle Vermittler in Deutschland, sondern auch für den Verbraucherschutz insgesamt“, zeigt sich BVK-Präsident Michael H. Heinz sichtlich erfreut. „Somit bleiben vorerst fragwürdige Geschäftsmodelle, die auf eine ‚Geiz-ist-geil-Mentalität‘ setzen, auch weiterhin den Verbrauchern erspart.“

Der BVK hatte sich bis zuletzt im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) für die Aufrechterhaltung des Provisionsabgabeverbotes eingesetzt, weil mit seiner Aufhebung zu befürchten war, dass Versicherungsnehmer zu schnellen Abschlüssen animiert werden könnten und so nicht nach ihrem eigenen Bedarf Versicherungsverträge abgeschlossen hätten, sondern nach der Höhe der Provisionsabgabe.

„Nach der Entscheidung zum Erhalt dieses Verbotes erwarten wir nun auch konsequenterweise von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass sie Verstöße gegen das Verbot nachdrücklich ahndet“, so Heinz. „Der BVK wird sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass das Provisionsabgabeverbot nicht nur bis Mitte 2017 aufrechterhalten bleibt.“

Bild: (1) © Sashkin / fotolia.com (2) © BVK

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