Nach den Aussagen von Dr. Christian Grugel vom Verbraucherschutzministerium auf dem Honorarberaterkongress am 3.3.2015, wonach Vermittler auf Provisionsbasis auch gegen Honorar beraten und vermitteln dürfen, weist die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) auf mögliche Haftungsdefizite in den bisher üblichen Vermögenschadenhaftpflicht-Verträgen (VSH) hin.
VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth: „Vermittler erkennen natürlich die neuen Chancen, die sich durch die Ergänzung Ihrer Arbeit und dem Trend zum Mischmodell mit Honorarberatung ergeben. Die VSH-Konditionen für Honorarberater aber sind meistens anders formuliert als für Provisionsvermittler. Dies kann im Streitfall zu unterschiedlichen Auslegungen führen. Und: Durch die Ausweitung ergeben sich in aller Regel Arbeitsfelder, die bisher nicht in der VSH abgedeckt waren.“
Der VSAV empfiehlt Vermittlern, die künftig Ihr Geschäftsmodell erweitern und in der Übergangsphase eine Art Mischmodell mit Honorarberatung anbieten wollen oder es sogar schon tun, ihren Versicherungsschutz entsprechend der Zielgruppendefinition zu überprüfen und gegebenenfalls umgehend anpassen zu lassen. Dies kann heute auch schon innerhalb von 48 Stunden durch eine sogenannte On-Top-Schutz-Deckung erfolgen, bei der auch gleichzeitig die oft zu niedrig bemessenen VSH Deckungssummen mit optimiert werden können.
Vorteilhaft: Rahmenverträge mit automatischer Anpassung
Ganz generell ist Vermittlern anzuraten, immer wieder ihre VSH-Police dahingehend zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob sie eventuell neuen Geschäftsgegebenheiten anzupassen ist. Wichtige Problemfelder dabei sind beispielsweise online-Dienstleistungen, Wettbewerbsbeschwerden bei Onlinewerbung oder Datenschutzbelange. Auch zusätzliche Dienstleistungen gegen Entgelt wie onlinebasierte Kundenordner können neue Haftungsrisiken beinhalten. Von großem Vorteil ist es daher, wenn die VSH-Police in einem Rahmenvertrag eingebunden ist, der beständig an die Belange der ganzen Gruppe angepasst wird. Dadurch bekommt der einzelne versicherte Berater automatisch die optimierte Schutzwirkung und Leistung, ohne selbst aktiv werden zu müssen.
Bild: © ra2 studio / fotolia.com
Themen:
LESEN SIE AUCH
Wiederwahl des VSAV-Vorstands
An den VSH-Prämien zu sparen ist ein riskanter Weg
Solvency II: „Positiv-Liste“ der Gesellschaften gefordert
Automatische Risikoanpassung im VSH-Rahmenvertrag?
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Alkohol am Steuer: Kleine Promille, große Folgen – auch für Radfahrer
Skiunfälle: Hohe Schadenkosten trotz geringer Fallzahlen
Schadenregulierung im Realitätscheck: Neuer Video-Podcast „SchadenFREUDE“ blickt hinter die Kulissen
Stromausfall: Was versichert ist – und wo Vorsorge endet
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.








