Solvency II: „Positiv-Liste“ der Gesellschaften gefordert
Die Vereinigung zum Schutz von Anlage- und Versicherungsvermittlern (VSAV) fordert in einem offenen Brief an den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft GDV weiterhin die öffentliche Nennung der drei Gesellschaften, die die Solvency-II Auflagen in 2015 nicht erfüllt haben. Der auf Vertriebsrecht spezialisierte VSAV-Netzwerkpartner, die Kanzlei Rechtsanwälte Blanke Meier Evers bestätigt für Vermittler ein ungeklärtes Haftungsrisiko.
Rechtsanwalt Jürgen Evers und der VSAV sehen den GDV schon wegen der Ziffer 2 seines eigenen Verhaltenskodexes für Makler und Vermittler in der Pflicht. Er fordert den Verband in seinem Schreiben auf, eine Positivliste derjenigen Gesellschaften zu veröffentlichen, die die Solvabilitätsanforderungen erfüllen.
Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekannt gab, dass drei Versicherungsgesellschaften in 2015 die Vorgaben nach Solvency-II nicht erfüllt hätten, forderte der VSAV die BaFin auf, diese drei Gesellschaften im Sinne des Verbraucher- und Vermittlerschutzes öffentlich zu benennen. Die BaFin verweist auf ihre Verschwiegenheitspflicht und kommt dem Wunsch nach Veröffentlichung nicht nach.
Mit einem Abgleich auf Basis einer Positivliste indes könnten Makler und Vermittler die für sie womöglich haftungsrelevante Situation entschärfen. Die GDV-Mitglieder sollten sich zur Aktualisierung der Liste verpflichten, positive wie negative Veränderungen hinsichtlich Solvency-II zeitnah zu kommunizieren und nach Bedarf zu kommentieren, erläutert Rechtsanwalt Evers in seinem Prüfungsbericht.
Sowohl die Anfrage an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als auch der Prüfungsbericht der Kanzle Blanke Meier Evers sind hier im Original zugänglich.
Bild: © Coloures-pic / fotolia.com
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