Versicherungspflichtgrenze 2026: Höhere Hürde für den Wechsel in die PKV

Veröffentlichung: 10.09.2025, 13:09 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Zum Jahreswechsel 2026 steigt die Versicherungspflichtgrenze deutlich an. Das betrifft nicht nur Beschäftigte, die den Wechsel in die Private Krankenversicherung planen, sondern auch bereits heute Privatversicherte. Welche Regeln künftig gelten – und wo Ausnahmen greifen.

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Die Versicherungspflichtgrenze soll angehoben werden - das erhöht die Hürden für einen Wechsel in die PKV (Symbolbild).Die Versicherungspflichtgrenze soll angehoben werden - das erhöht die Hürden für einen Wechsel in die PKV (Symbolbild).DALL-E

Laut Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung wird die Versicherungspflichtgrenze zum 1. Januar 2026 von bisher 73.800 Euro auf 77.400 Euro Jahresgehalt angehoben. Erst ab diesem Einkommen können Arbeitnehmer frei zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) wählen.

Ob ein Beschäftigter über dieser Grenze liegt, richtet sich nach dem sogenannten Jahresarbeitsentgelt. Dazu zählen neben dem Grundgehalt auch vertraglich zugesicherte Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen. Variable Bestandteile wie Provisionen werden berücksichtigt, sofern sie regelmäßig und verlässlich anfallen.

Für Arbeitnehmer, die ein neues Arbeitsverhältnis aufnehmen, gilt die Versicherungspflichtgrenze ab dem ersten Arbeitstag. Wer bereits beschäftigt ist und erst durch eine Gehaltserhöhung über die Schwelle kommt, wird zum Jahresbeginn 2026 versicherungsfrei – sofern das Einkommen auch oberhalb der neuen Grenze liegt.

Besonderheiten gibt es für bereits privatversicherte Angestellte: Wer nach der Anhebung unter die neue Grenze fällt, wird grundsätzlich wieder versicherungspflichtig in der GKV. Allerdings können sich Betroffene von dieser Pflicht befreien lassen und privat versichert bleiben. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, um später leichter in die PKV zurückzukehren. Für Personen, die bereits seit Ende 2002 privat versichert sind, gilt zudem eine niedrigere Grenze von 69.750 Euro.

Die Versicherungspflichtgrenze ist nicht identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze der GKV. Letztere legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge erhoben werden. Auch diese Grenze wird jährlich angepasst: Für freiwillig gesetzlich Versicherte steigen die Kosten ab 2026 um rund 800 Euro pro Jahr. Damit liegt der monatliche Höchstbeitrag erstmals bei über 1.000 Euro.

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