Pflegevorsorgefonds in Staatshand: Zwischen Rücklagenbildung und Zweckentfremdung

Die Politik diskutiert über einen Ausbau des Pflegevorsorgefonds als Antwort auf steigende Kosten in der Sozialen Pflegeversicherung. Doch Beispiele aus der Vergangenheit zeigen: Rücklagen in Staatshand sind anfällig für politische Begehrlichkeiten. Der PKV-Verband warnt deshalb vor einer Zweckentfremdung – und schlägt Alternativen vor.

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Rücklagen in Staatshand sind anfällig für politische Begehrlichkeiten, warnt der PKV-Verband.Rücklagen in Staatshand sind anfällig für politische Begehrlichkeiten, warnt der PKV-Verband.DALL-E

In der Sozialpolitik wird derzeit intensiv debattiert, ob die Soziale Pflegeversicherung (SPV) durch einen erweiterten, kapitalgedeckten Vorsorgefonds abgesichert werden soll. Seit 2015 fließt ein Anteil von 0,1 Prozentpunkten der SPV-Beiträge in den Pflegevorsorgefonds (PVF). Ab 2035 soll diese Rücklage eingesetzt werden, um weitere Beitragssteigerungen abzufedern. Doch schon jetzt ist klar: In seiner aktuellen Ausgestaltung ist der Fonds zu klein, um einen spürbaren Effekt zu erzielen.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Rahmen des „Zukunftspakts Pflege“ soll bis Ende des Jahres Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung erarbeiten. Auch das Bundesgesundheitsministerium hat für Anfang September eine Anhörung angesetzt.

Risiko Zweckentfremdung

Der PKV-Verband warnt jedoch, dass Rücklagen in Staatshand nicht sicher sind. „Zu groß ist die Gefahr einer Zweckentfremdung“, so die Argumentation. Tatsächlich gibt es zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit:

  • Bereits 2023 wurden Einzahlungen in den Pflegevorsorgefonds auf Initiative von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gekürzt und Mittel für andere Zwecke verwendet.
  • In Niedersachsen wurde eine ursprünglich für Pensionen gedachte Versorgungsrücklage 2010 zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung genutzt.
  • Mecklenburg-Vorpommern verpflichtete 2016 seinen Pensionsfonds, ausschließlich in landeseigene Schuldscheine zu investieren – faktisch eine Umleitung in den Staatshaushalt.

Auch international sind die Erfahrungen gemischt. Während Norwegen und Schweden als Erfolgsbeispiele gelten, beruhen diese auf Sonderbedingungen: extrem niedrige Staatsverschuldung und hohe Transparenz. Dagegen wurde der französische Rentenfonds nach der Finanzkrise 2008 zunehmend zweckentfremdet, um Sozialschulden zu tilgen.

Ruf nach privater Lösung

Vor diesem Hintergrund plädieren Fachleute wie Prof. Christian Rolfs von der Universität Köln gegen eine Ausweitung des staatlichen Pflegevorsorgefonds. „Eine generationengerechte, kapitalgedeckte Absicherung des Pflegerisikos kann nur gelingen, wenn das angesparte Kapital vor staatlichem und politischem Zugriff geschützt wird. Das ist nur im privaten Rechtsrahmen unter der Aufsicht der BaFin möglich.“

Rolfs ist Mitglied des Expertenrats Pflegefinanzen, der mit dem sogenannten „Pflege-Plus-Konzept“ eine obligatorische, kapitalgedeckte Zusatzversicherung vorgeschlagen hat. Diese soll von privaten Versicherungsunternehmen organisiert werden, um langfristig Planungssicherheit und Schutz vor politischer Zweckentfremdung zu gewährleisten.

Offene Grundsatzfrage

Damit steht die Pflegepolitik vor einer Richtungsentscheidung: Soll der Staat Rücklagen managen – mit dem Risiko kurzfristiger politischer Eingriffe? Oder braucht es eine privatwirtschaftlich organisierte Lösung, die Kapital langfristig sichert? Antworten hierauf werden entscheidend dafür sein, wie generationengerecht die Pflegeversicherung in Zukunft ausgestaltet wird.

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