Pflegekosten in Deutschland: Was Betroffene jetzt wissen müssen

Veröffentlichung: 20.01.2026, 10:01 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

Pflegebedürftigkeit ist für viele Familien ein finanzieller Schock. Regionale Kostenunterschiede von mehreren tausend Euro, komplexe Leistungsansprüche und Haftungsfragen sorgen für Unsicherheit. Die ARAG-Experten erklären, womit Betroffene rechnen müssen – und wo rechtliche Fallstricke lauern.

(PDF)
cms.flachDALL-E

Pflegebedürftig – und dann?

Pflegebedürftigkeit tritt häufig plötzlich ein, etwa nach einem Schlaganfall oder Sturz, manchmal aber auch schleichend. Für Betroffene und Angehörige beginnt dann eine Phase mit hohem organisatorischem und emotionalem Druck. Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass der erste Schritt stets ein Antrag bei der Pflegekasse ist, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes prüft anschließend den Grad der Selbstständigkeit. Diese Begutachtung entscheidet über den Pflegegrad – und damit über Art und Umfang der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Fünf Pflegegrade als Grundlage der Leistungen

Die gesetzliche Pflegeversicherung unterscheidet fünf Pflegegrade. Maßgeblich ist laut ARAG-Experten nicht die Diagnose, sondern der Grad der Einschränkung der Selbstständigkeit. Bewertet werden sechs Lebensbereiche, darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung. Anhand eines Punktesystems wird der Pflegegrad ermittelt – je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher fallen die Leistungen aus.

Frühzeitige Beratung ist gesetzlich vorgesehen

Neben der Pflege selbst müssen zahlreiche Formalitäten bewältigt werden: Heimverträge, Leistungsanträge, Wohnraumanpassungen oder die Organisation ambulanter Hilfe. Die ARAG-Experten raten daher dringend zu frühzeitiger Beratung. Ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung besteht nach Paragraf 7a Sozialgesetzbuch XI. Ergänzend stehen Pflegestützpunkte, Sozialdienste von Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie kommunale Beratungsstellen zur Verfügung. Auch Wohlfahrtsverbände, Pflegeheime und ambulante Dienste bieten Unterstützung. Bei Fragen zu Heimkosten kann zudem die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. (BIVA) weiterhelfen.

Was Pflege im Heim tatsächlich kostet

Eine aktuelle Studie des Institut der deutschen Wirtschaft zeigt deutliche regionale Unterschiede bei den Eigenanteilen in Pflegeheimen. Je nach Stadt müssen Pflegebedürftige monatlich zwischen rund 2.300 und 4.100 Euro selbst zahlen. Im Bundesdurchschnitt liegt der Eigenanteil im ersten Jahr eines Heimaufenthalts bei knapp 3.000 Euro pro Monat. Während Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt im Schnitt etwa 2.500 Euro zahlen, sind es in Nordrhein-Westfalen rund 3.300 Euro monatlich. Die ARAG-Experten betonen: Die Pflegeversicherung übernimmt lediglich feste Zuschüsse. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind regelmäßig aus eigener Tasche zu tragen.

Vermögen wird für Pflege herangezogen

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann Sozialhilfe einspringen – allerdings erst, nachdem vorhandenes Vermögen weitgehend eingesetzt wurde. Auch Wohneigentum ist nicht automatisch geschützt. So musste in einem konkreten Fall ein Alleineigentümer sein Haus verkaufen, um die Pflegekosten seiner Ehefrau im Heim zu finanzieren. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Immobilie verwertbares Vermögen darstellt, wenn sie nicht als „angemessen“ gilt (Az.: 12 A 3076/15). Maßgeblich ist dabei Paragraf 90 Abs. 2 Nr. 8 Sozialgesetzbuch XII.

Pflegekosten steuerlich geltend machen

Pflegebedingte Ausgaben können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden (Experten.de berichtete). Die ARAG-Experten verweisen darauf, dass außergewöhnlich hohe Pflegekosten nach Paragraf 33 Einkommensteuergesetz als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein können. Darüber hinaus lassen sich Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen – etwa für Pflege- oder Einkaufshilfen – steuerlich geltend machen.

Wann Kinder finanziell haften müssen

Eine häufige Sorge betrifft die Unterhaltspflicht der Kinder. Seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zum 1. Januar 2020 gilt: Kinder werden erst dann zur Finanzierung der Pflege herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro beträgt. Liegt das Einkommen darunter, übernimmt der Sozialhilfeträger die ungedeckten Pflegekosten. Die ARAG-Experten raten dennoch dazu, entsprechende Bescheide sorgfältig zu prüfen.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Während die Pflegekosten – insbesondere im stationären Bereich – weiter steigen, entwickelt sich die gesetzliche Pflegeversicherung nur schrittweise weiter.Während die Pflegekosten – insbesondere im stationären Bereich – weiter steigen, entwickelt sich die gesetzliche Pflegeversicherung nur schrittweise weiter.DALL-E
Pflege & Gesetz

Finanzielle Vorsorge für den Pflegefall: Warum die Pflegelücke größer bleibt als gedacht

Die Pflegeleistungen bleiben 2026 unverändert – während Eigenanteile weiter steigen. Warum das Pflegerisiko oft unterschätzt wird und welche Rolle flexible Pflegezusatzlösungen künftig spielen.
Leonie Pfennig, Spezialistin für Pflegeversicherungen bei arunaLeonie Pfennig, Spezialistin für Pflegeversicherungen bei aruna
Pflege versichert

Wenn Pflege plötzlich zum Thema wird, ist es meist zu spät

Pflegebedürftigkeit trifft Familien oft unvorbereitet – mit gravierenden finanziellen Folgen. Leonie Pfennig, Spezialistin für Pflegeversicherungen bei aruna, zeigt im Gastbeitrag, warum rechtzeitige Vorsorge kein Zusatzthema, sondern ein zentraler Baustein jeder Finanz- und Ruhestandsplanung ist. Der Text erschein zuerst im expertenReport 10/25.
Die Pflegeversicherung steht vor einem Scheideweg (Symbolbild).Die Pflegeversicherung steht vor einem Scheideweg (Symbolbild).Daw8ID / pixabay
Pflege & Gesetz

Pflegeversicherung in der Krise – Welche Reformen sind nötig?

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) steht unter massivem Druck. Steigende Kosten, Fachkräftemangel und eine wachsende Zahl an Pflegebedürftigen erfordern tiefgreifende Reformen. Der GKV-Spitzenverband fordert eine nachhaltige Finanzierung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.Georg J. Lopata
Pflege & Gesetz

Pflegekosten steigen weiter: „Wahlprogramme dürfen keine Worthülsen sein“

Die Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen in Heimen ist erneut gestiegen – trotz Pflegezuschüssen und Leistungsanpassungen. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) fordert deshalb konkrete Maßnahmen zur Begrenzung der Kosten. Besonders die Länder sieht der Verband in der Pflicht.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht