PKV verweist auf eigenen Reformplan – und kritisiert Prioritäten der Bund-Länder-AG
Zu den am 12. Dezember 2025 vorgestellten Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ äußerte sich Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV), mit nüchterner Klarheit. Die Vorschläge blieben fragmentarisch, so Reuther, und vermieden den nötigen strukturellen Neuzuschnitt. Statt sich mit den Finanzierungsgrundlagen auseinanderzusetzen, verharre die AG bei Symptombehandlungen.
Der PKV-Direktor verweist in diesem Zusammenhang auf den bereits am 2. Juli 2025 vorgelegten 10-Punkte-Plan, mit dem der Verband konkrete Vorschläge für eine generationengerechte und tragfähige Neuordnung der Pflegefinanzierung gemacht hat. Im Zentrum stehen Kapitaldeckung, Eigenverantwortung und steuerlich geförderte Vorsorge – getragen von jahrzehntelanger Erfahrung der privaten Pflegeversicherung.
Kritikpunkt: Umverteilung ohne Zielgenauigkeit
Kern der Kritik ist die vorgesehene Begrenzung der Eigenanteile in der stationären Pflege. Laut Reuther eine teure Fehlsteuerung. Die PKV verweist auf empirische Daten, wonach rund 70 % der Rentnerhaushalte die Pflegekosten eigenständig tragen können – zumindest für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die pauschale Bezuschussung verstärke dagegen bestehende Vermögensungleichgewichte und entlaste Haushalte unabhängig von ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit.
Ein echter Paradigmenwechsel sehe anders aus: Es gehe darum, die Soziale Pflegeversicherung nicht weiter zu überdehnen, sondern gezielt zu entlasten – durch private Zusatzvorsorge, durch die Auslagerung versicherungsfremder Leistungen, durch steuerfinanzierte Strukturförderung. Pflege, so Reuther, sei kein Bereich für weitere Generalpauschalen – sondern für gezielte Steuerung.
Der 10-Punkte-Plan des PKV-Verbandes – Überblick
- Pflegefinanzierung neu ausrichten
Begrenzung des Umlagesystems, Ergänzung durch kapitalgedeckte Vorsorge – für eine nachhaltige Entlastung kommender Generationen. - Private Vorsorge fördern
Steuerliche Gleichstellung der Pflegezusatzversicherung mit anderen Vorsorgeformen – individuell oder betrieblich organisiert. - Versicherungsfremde Leistungen systemisch auslagern
Pflegeversicherung soll Pflege finanzieren – nicht Rentenansprüche von Pflegepersonen oder Digitalausstattung von Einrichtungen. - Kostenanstieg bei stationärer Pflege bremsen
Reform des Zuschusssystems nach § 43c SGB XI – Rückkehr zum Teilleistungsprinzip, Ausgabendeckelung durch Festbeträge. - Pflege-Budget statt Sachleistungslogik
Einführung eines nach Pflegegraden gestaffelten Budgets – flexibel einsetzbar und kombinierbar, insbesondere zur Stärkung informeller Pflege. - Pflegegrad 1 konsequent auf Prävention fokussieren
Leistungsumfang beschränken auf Beratung, Hilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – keine stationären Zuschüsse. - Pflegeberatung neu strukturieren
Verknüpfung der Beratungsformen nach §§ 7a, 37 Abs. 3 und 45 SGB XI – Abkehr vom starren Turnus, hin zu bedarfsorientierter Prävention. - Digitalisierung beschleunigen, Bürokratie abbauen
Aufbau einer bundesweiten digitalen Plattform zur Datenerhebung, Dokumentation und Qualitätsprüfung – standardisiert, entlastend, effizient. - Prävention als Leitprinzip verankern
Verstärkte Förderung gesundheitlicher Eigenkompetenz – mit Fokus auf Erhalt von Selbstständigkeit und Reduktion pflegebedingter Verläufe. - Qualitätssicherung verständlich, verbindlich gestalten
Laienverständliche Prüfberichte, Mitwirkungspflicht für Einrichtungen, individuelle Rückmeldung an betroffene Versicherte.
Beobachtung
Der 10-Punkte-Plan versteht sich nicht als Gegenprogramm zur Sozialen Pflegeversicherung – sondern als systemischer Vorschlag zur Entzerrung ihrer Funktion. Die Logik ist eindeutig: Pflegebedürftigkeit wird zunehmen, Pflegefinanzen nicht im selben Maß. Wer den Versorgungsauftrag sichern will, muss die Finanzierungsbasis differenzieren – nicht nivellieren.
Der Bund-Länder-„Zukunftspakt“ bleibt hier vage.
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