PKV: Dürfen Geschlechtsangleichungen ausgeschlossen werden?

Veröffentlichung: 01.09.2025, 14:09 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Urteil mit Signalwirkung: Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat entschieden, dass Ausschlussklauseln für geschlechtsangleichende Behandlungen in der privaten Krankenversicherung unwirksam sind. Warum das Verbot mittelbarer Diskriminierung auch in Deutschland richtungsweisend sein könnte, erläutert Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther (BLD) in seinem Gastbeitrag für beck-online – mit Folgen für Versicherer und ihre Vertragsgestaltung.

(PDF)
Sind Ausschlussklauseln für geschlechtsangleichende Behandlungen in der privaten Krankenversicherung wirksam?Sind Ausschlussklauseln für geschlechtsangleichende Behandlungen in der privaten Krankenversicherung wirksam?DALL-E

Ausgangspunkt des Verfahrens

Ein privater Krankenversicherer in Österreich hatte in seinen Bedingungen festgelegt, dass „Geschlechtsumwandlungen“ keinen Versicherungsfall darstellen. Ein Verbraucherschutzverband klagte dagegen. Der OGH entschied mit Urteil vom 7. August 2025 (7 Ob 58/25t), dass eine solche Klausel unzulässig ist. Sie stelle einen Risikoausschluss dar, der gerade trans- und intersexuelle Personen mittelbar diskriminiere.
Prof. Günther hebt hervor: „Das Diskriminierungsverbot gilt umfassend und absolut. Es dürfen keine geschlechtsspezifischen Risikoausschlüsse vereinbart werden – auch nicht für geschlechtsangleichende Maßnahmen.“

Krankheitswert und Diskriminierungsverbot

Der OGH stellte klar, dass trans- oder intersexuell zu sein keine Krankheit ist. Ein Krankheitswert könne aber dann entstehen, wenn ein klinisch relevanter Leidensdruck vorliegt. Nur so könnten schwere Symptome psychischer Erkrankungen gelindert werden. Nach Einschätzung von Günther zeigt das Urteil, dass auch psychische Komponenten versicherungsrechtlich zu berücksichtigen sind.
Besonders bedeutsam: Das österreichische Diskriminierungsverbot in § 1c VersVG spricht ausdrücklich nur von Männern und Frauen. Der OGH legte es jedoch unionsrechtskonform aus und bezog trans- und intersexuelle Menschen mit ein. Damit folgte er der Linie des EuGH, der Transsexualität dem Begriff „Geschlecht“ zuordnet.

Parallelen nach Deutschland

Auch für Deutschland ist das Urteil relevant. Hier verbietet § 19 Abs. 1 Nr. 2 AGG eine Benachteiligung wegen Geschlecht oder sexueller Identität im Rahmen von Versicherungsverträgen. Prof. Günther erinnert in seinem Beitrag daran, dass das sogenannte Unisex-Urteil des EuGH von 2011 bereits den Weg bereitet habe. Seitdem sind geschlechtsabhängige Differenzierungen bei Prämien und Leistungen unzulässig.

Darüber hinaus verweist Günther auf Entscheidungen deutscher Gerichte, etwa das LG Wuppertal (Urteil vom 29.12.2022 – 4 O 373/21), das Inter- und Transsexualität dem Geschlechtsbegriff zuordnete und eine Benachteiligung transidenter Versicherter bejahte. Auch das Bundesverfassungsgericht habe in mehreren Beschlüssen klargestellt, dass Art. 3 Abs. 3 GG Menschen schützt, die sich keinem der beiden Geschlechter dauerhaft zuordnen lassen.

Kostenerstattung im Einzelfall

Ungeklärt bleibt die Frage, ob und in welchem Umfang private Krankenversicherer Kosten für geschlechtsangleichende Behandlungen übernehmen müssen. Hier wird es nach Ansicht Günther stets auf den Einzelfall ankommen: auf die Versicherungsbedingungen, den medizinischen Befund und die Frage der medizinischen Notwendigkeit.

In Deutschland gab es hierzu bisher nur wenige Urteile. Schon 1994 hatte etwa das OLG Köln die medizinische Notwendigkeit bejaht, während andere Gerichte zurückhaltender urteilten. Im Einzelfall können auch Folgebehandlungen – etwa im Bereich Kinderwunsch – rechtlich relevant sein.

Das Urteil des OGH zeigt nach Einschätzung von Prof. Günther, dass Versicherer ihre Vertragsbedingungen auf den Prüfstand stellen sollten. Ausschlüsse für geschlechtsangleichende Maßnahmen sind nicht haltbar. Die Entscheidung wirkt über Österreich hinaus und könnte auch für deutsche Gerichte richtungsweisend sein. „Die Entscheidung verdeutlicht, dass Diskriminierungsverbote ernst zu nehmen sind und auch mittelbare Benachteiligungen erfasst werden“, betont Günther in seinem Gastbeitrag.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Foto: Allianz
Recht

Allianz verliert - Gericht kippt Rentenfaktor-Klausel

Versicherer dürfen bei privaten Rentenversicherungen keine einseitigen Leistungskürzungen vornehmen – das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 30. April 2025 entschieden. Damit stärkt es nicht nur den Verbraucherschutz, sondern stellt auch die gängige Geschäftspraxis vieler Lebensversicherer infrage.
Der freiwillige Wehrdienst wird nicht generell zum „Kindergeldkiller“Der freiwillige Wehrdienst wird nicht generell zum „Kindergeldkiller“Foto: Bundeswehr/Tom Twardy
Finanzen

BFH-Urteil zum freiwilligen Wehrdienst: Wann Kindergeld trotz Soldatendienst gezahlt wird

Der Bundesfinanzhof schafft Klarheit: Ein freiwilliger Wehrdienst allein begründet keinen Anspruch – doch wer ausbildungswillig ist und keinen Platz findet, kann profitieren. Was das Urteil für Familien bedeutet.
Umfangreiche Schwärzungen im Fahrtenbuch sind unzulässig.Umfangreiche Schwärzungen im Fahrtenbuch sind unzulässig.DALL-E
Recht

Fahrtenbuch bei Berufsgeheimnisträgern: Wenn Datenschutz auf Steuerrecht trifft

Ein aktuelles Urteil des FG Hamburg stellt Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte vor ein Dilemma: Datenschutz versus Steuerrecht. Warum zu umfangreiche Schwärzungen im Fahrtenbuch teuer werden könnten – und was Betroffene jetzt beachten müssen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Für die Beurteilung eines Reiserücktritts wegen Covid-19 sind nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend.Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Für die Beurteilung eines Reiserücktritts wegen Covid-19 sind nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend.succo / pixabay
Urteile

Reiserücktritt wegen Covid-19: BGH schafft Klarheit

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Für die Beurteilung eines Reiserücktritts wegen Covid-19 sind nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend. Was diese Entscheidung für Reisende, Veranstalter und Versicherer bedeutet.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht