Privates E-Auto beim Arbeitgeber steuerfrei laden
Wenn Arbeitnehmer im Betrieb ihr privates Elektrofahrzeug kostenfrei oder vergünstigt aufladen können, dann ist dies steuerfrei. Voraussetzung ist, dass diese Ladeleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Regelung gilt nach aktuellem Stand bis Ende 2030.
Wachstum der Elektromobilität in Deutschland
Zum 1. Januar 2025 waren laut Deutschlandatlas rund 1,65 Millionen Elektro-Pkw zugelassen – mehr als fünfmal so viele wie vier Jahre zuvor. Hinzu kamen fast doppelt so viele Hybridfahrzeuge. Allein im Juni 2025 meldete das Kraftfahrt-Bundesamt über 47.000 neu zugelassene E-Autos und knapp 26.000 Plug-in-Hybride. Viele Unternehmen reagieren auf diese Entwicklung und stellen auf dem Betriebsgelände Ladesäulen bereit, die Mitarbeitende kostenfrei oder vergünstigt nutzen können.
Auch externes Laden kann steuerfrei sein
Die Steuerbefreiung greift nicht nur beim Laden an betriebseigenen Einrichtungen, sondern auch bei bestimmten externen Standorten, wenn der Arbeitgeber die Kosten unmittelbar übernimmt – etwa bei gemieteten Grundstücken mit vorhandener Ladeinfrastruktur oder über Vereinbarungen mit Anbietern. Für den Arbeitgeber gilt diese Leistung jedoch als unentgeltliche Wertabgabe und sie unterliegt der Umsatzsteuerpflicht.
Kein Steuervorteil für Laden zu Hause
Keine Steuerbefreiung gibt es für direkte finanzielle Zuschüsse zum Laden eines privaten E-Autos oder Hybridfahrzeugs zu Hause. Diese gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn und müssen entsprechend versteuert werden.
Entlastung für Beschäftigte, Anreiz für Unternehmen
Die Regelung bietet für Unternehmen einen zusätzlichen Anreiz, Ladeinfrastruktur bereitzustellen, und ermöglicht Beschäftigten eine spürbare Entlastung bei den Betriebskosten ihrer Fahrzeuge. Für Arbeitgeber ist dies zugleich eine Möglichkeit, die privaten Mobilitätskosten der Mitarbeitenden steuerfrei zu senken.
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