Steuererklärung ohne Hausgeldabrechnung?

Veröffentlichung: 29.07.2025, 10:07 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Viele private Vermieter warten mit der Abgabe der Steuererklärung auf die Hausgeldabrechnung – und verschenken damit wertvolle Zeit. Laut Ypsilon Group ist das in vielen Fällen unnötig: Wer die Grundsätze des Zufluss-Abfluss-Prinzips kennt, kann auch ohne Verwalterunterlagen fristgerecht einreichen.

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Ulrich Creydt, Steuerberater und Geschäftsführer der Ypsilon GroupUlrich Creydt, Steuerberater und Geschäftsführer der Ypsilon GroupYpsilon Group

In wenigen Tagen endet die reguläre Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024. Besonders für private Vermieter stellt sich damit eine wiederkehrende Herausforderung: Reicht die Zeit für eine vollständige Erklärung, wenn die Hausgeldabrechnung des Vorjahres noch nicht vorliegt?

Nach Einschätzung der Ypsilon Group, einer auf Real Estate, Venture Capital und Private Equity spezialisierten Beratungsgesellschaft, ist das in vielen Fällen durchaus möglich. Grundlage dafür sei das sogenannte Zufluss-Abfluss-Prinzip, das für die steuerliche Geltendmachung von Ausgaben gilt.

„Viele Vermieter setzen ihre Steuererklärung aus, weil die Abrechnung vom Verwalter noch nicht vorliegt. Doch tatsächlich ist der Großteil der notwendigen Angaben bereits über eigene Kontoauszüge und Belege verfügbar“, erklärt Ulrich Creydt, Steuerberater und Geschäftsführer der Ypsilon Group. „Denn nur die Kosten, die tatsächlich im abgelaufenen Jahr auch abgeflossen, bzw. bezahlt wurden, können steuerlich auch geltend gemacht werden.“

Was steuerlich zählt – und was nicht

Zu den abzugsfähigen Kosten zählen laufende Hausgeldzahlungen oder im Steuerjahr entstandene Ausgaben, die über Kontoauszüge und Zahlungsbelege dokumentierbar sind. Nicht berücksichtigt werden dürfen hingegen Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage – diese werden erst dann steuerlich relevant, wenn sie tatsächlich für bauliche Maßnahmen verwendet werden. Die dafür nötigen Angaben liefert in der Regel die spätere Hausgeldabrechnung.

Kommt die Hausgeldabrechnung erst nach Fristablauf, kann der Steuerbescheid laut Ypsilon Group in vielen Fällen nachträglich korrigiert werden. Die Abgabe der Steuererklärung müsse daher nicht hinausgezögert werden.

„Verzögerungen bei der Bereitstellung von Hausgeldabrechnungen sind keine Seltenheit“, so Creydt. „Eine fristgerechte Steuererklärung ist aber auch ohne Vorliegen der Hausgeldabrechnung möglich. Wer seine Unterlagen selbstständig und strukturiert aufbereitet, ist nicht auf das Tempo der Hausverwaltung angewiesen. Gerade für private Vermieter bedeutet das: mehr Selbstbestimmung und weniger Stress.“

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