Steuererklärung ohne eigenes Zutun – Finanzamt testet neues Verfahren
Ein Pilotprojekt des Hessischen Finanzministeriums könnte die Steuererklärung für viele Bürgerinnen und Bürger vereinfachen. Unter dem Motto „Die Steuer macht jetzt das Amt“ erhalten ausgewählte Steuerpflichtige in Kassel erstmals einen automatisch erstellten Steuerbescheid – ohne vorherige Mitwirkung. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, warnt jedoch vor möglichen Nachteilen für die Steuerpflichtigen.
Automatische Steuererklärung ist kein neues Konzept
Wie VLH-Vorstand Uwe Rauhöft erläutert, verfügt das Finanzamt bereits über eine Vielzahl relevanter Daten – insbesondere bei Arbeitnehmern und Rentnern. Lohnzahlungen, Rentenbezüge, Versicherungsbeiträge oder Sozialleistungen liegen der Verwaltung in der Regel ohnehin vor. Das ermögliche eine automatische Steuerveranlagung in einfachen Fällen.
Allerdings sei das Prinzip nicht neu: Seit Jahren existiert mit der „vorausgefüllten Steuererklärung“ ein vergleichbarer Ansatz. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits ein ähnliches Modellprojekt erprobt, seinerzeit speziell für Rentnerinnen und Rentner.
Eigenverantwortung bleibt
In Kassel ersetzt der automatische Steuerbescheid die sonst übliche Schätzung bei Fristversäumnis. Normalerweise verhängt das Finanzamt dann Verspätungszuschläge und setzt die Besteuerungsgrundlagen auf Basis verfügbarer Daten fest – rechtlich zulässig, aber oft nachteilig für die Betroffenen. Das neue Verfahren ist bürgerfreundlicher: Statt Sanktionen gibt es einen konkreten Vorschlag, der angenommen oder durch zusätzliche Angaben ergänzt werden kann.
Ein formeller Unterschied bleibt jedoch: Die Verantwortung für die Richtigkeit der Erklärung liegt weiterhin bei den Steuerpflichtigen – insbesondere bei zusätzlichen Einkünften oder abzugsfähigen Ausgaben, die dem Finanzamt nicht automatisch vorliegen.
Zusätzliche Angaben weiterhin erforderlich
Wer beispielsweise Werbungskosten, Spenden, Krankheitskosten oder Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer geltend machen möchte, muss diese nach wie vor eigenständig angeben. Diese Möglichkeit dürfe keinesfalls entfallen, warnt VLH-Vorstandschef Jörg Strötzel.
Andernfalls würden individuelle Lebenssituationen sterblich pauschalisiert werden – mit dem Risiko zu hoher Steuerlasten.
Pauschalen wie die Entfernungspauschale blieben wichtig, reichen jedoch häufig nicht aus, um das individuelle Steueraufkommen korrekt zu erfassen. Daher werde auch künftig professionelle Unterstützung durch Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater vielfach notwendig bleiben.
Vereinfachung mit Vorbehalt
Das Modellprojekt aus Kassel kann laut VLH ein sinnvoller Beitrag zur Entlastung der Finanzverwaltung und zur Vereinfachung für Bürgerinnen und Bürger sein – sofern individuelle Korrekturen weiterhin möglich bleiben. Eine automatische Steuerveranlagung dürfe nicht dazu führen, dass komplexe Lebenslagen übersehen und steuerliche Vorteile ungenutzt bleiben. Auch in Zukunft werde eine fundierte Beratung in vielen Fällen notwendig bleiben, um ein gerechtes und vollständiges Steuerergebnis zu erreichen.
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