Osteopathie auf Kassenkosten: Diese 70 Krankenkassen zahlen – aber wie viel?
Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an Osteopathie-Kosten – doch Bedingungen und Erstattungshöhen variieren erheblich, zeigt eine Auswertung Portals gesetzlichekrankenkassen.de.
Immer mehr Menschen setzen bei chronischen Schmerzen, Verspannungen oder funktionellen Beschwerden auf Osteopathie – ein ganzheitliches Naturheilverfahren, das Körperstrukturen und deren Wechselwirkungen behandelt. Doch wer zahlt eigentlich für die Behandlungen? Eine aktuelle Marktanalyse des Portals gesetzlichekrankenkassen.de zeigt: 70 von 94 gesetzlichen Krankenkassen übernehmen inzwischen Osteopathie-Kosten – wenn auch in sehr unterschiedlichem Umfang.
„Auch übernehmen seit einigen Jahren zahlreiche gesetzliche Krankenkassen Kosten für dieses Naturheilverfahren“, erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals. Die Auswertung zeigt jedoch: Ein genauer Blick ins Kleingedruckte ist notwendig.
Von 90 bis 400 Euro: Spannweite bei Eigenleistungen groß
40 der befragten Krankenkassen bieten Osteopathie als eigenständige Satzungsleistung an. Dabei reichen die maximalen Erstattungsbeträge je nach Kasse von 90 Euro bis 360 Euro pro Jahr. Zwei Anbieter erstatten vollständig bis 360 Euro, fünf Kassen zahlen bis 160 Euro, zwei bis 90 Euro. Drei Krankenkassen übernehmen 90 Prozent der Behandlungskosten – mit Erstattungslimits zwischen 180 und 360 Euro. Weitere 13 Kassen erstatten bis zu 80 Prozent, wobei der maximale Zuschuss zwischen 90 und 400 Euro liegt.
Globalbudget statt Einzelleistung: 30 Kassen mit pauschaler Kostenerstattung
Ein anderes Modell verfolgen 30 Kassen, die Osteopathie im Rahmen eines jährlichen Globalbudgets erstatten. Auch hier gibt es große Unterschiede: Drei Kassen zahlen bis zu 300 Euro vollständig, sechs bis 240 Euro, weitere Anbieter bewegen sich zwischen 50 und 200 Euro. Neun Kassen zahlen zwischen 75 und 85 Prozent – bei Erstattungsgrenzen von 135 bis 400 Euro.
Vorsicht: Begrenzte Sitzungsanzahl und Zielgruppen
Wichtig ist zudem: Nicht jede Kasse zahlt unbegrenzt oder für jede Zielgruppe. „Zusätzlich kann es sein, dass eine Krankenkasse nur einen bestimmten Höchstbetrag pro Sitzung übernimmt oder die maximale Anzahl der Sitzungen begrenzt“, betont Thomas Adolph. Einige Angebote richten sich gezielt an Schwangere, Säuglinge oder Kinder – andere sind regional beschränkt.
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