Die Diskussion darüber, ob Homöopathie mangels wissenschaftlicher Evidenz von gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezahlt werden darf, ist in vollem Gange. Trotzdem scheinen sich nach wie vor viele Menschen für Homöopathie zu interessieren, wie eine aktuelle Erhebung des unabhängigen Vergleichsportals gesetzlichekrankenkassen.de zeigt.
„Zudem gibt es teils erhebliche Unterschiede, in welchem Umfang Kassen eine homöopathische Behandlung als Zusatzleistung unterstützen – ein genauer Check lohnt sich also für Interessierte“, sagt Thomas Adolph, Geschäftsführer des Portalbetreibers Kassensuche GmbH.
Eine aktuelle Analyse des Vergleichsportals ergibt: 42 der insgesamt 96 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben angegeben, Kosten für homöopathische Therapie (damit sind Erstanamnese, homöopathische Analyse, die Suche nach geeigneten Arzneimitteln und Folgeanamnesen gemeint) als Zusatzleistung zu übernehmen. Nicht alle Kassen sind allerdings bundesweit geöffnet, sondern zum Teil nur in bestimmten Bundesländern. Die Übernahme erfolgt zudem meistens im Rahmen sogenannter Versorgungsverträge, an denen in der Regel nur bestimmte Leistungserbringer (Ärzte) teilnehmen und in die sich auch der Versicherte einschreiben muss. Zwar werden dann zumeist die Kosten ohne „Deckelung“ übernommen, allerdings kann es andere Einschränkungen geben. So gibt es Kassen, die die Kosten z.B. für zwei Jahre übernehmen, danach aber eine einjährige Pause verlangen.
Bei einzelnen Kassen variieren die maximalen Höchstbeträge der Kostenübernahme stark: von zwölf Euro über 204 Euro bis hin zu 600 Euro und sogar maximal 800 Euro. Im Rahmen eines Globalbudgets, das jährlich abgeschöpft werden kann, übernehmen drei Kassen die Kosten mit unterschiedlichen Höchstbeträgen von 80 bis 240 Euro. Eine Kasse erstattet zu 80 Prozent bis max. 500 Euro, eine zweite zu 75 Prozent bis max. 400 Euro. Zusätzlich kann es sein, dass eine Krankenkasse nur einen bestimmten Höchstbetrag pro Sitzung übernimmt oder die maximale Anzahl der Sitzungen begrenzt. Zwei weitere Kassen haben zudem regionale Beschränkungen bei ihrem Angebot.
Kostenübernahme bei homöopathischen Medikamenten ist beschränkter
Während die homöopathische Therapie noch von relativ vielen Kassen ohne Begrenzung übernommen wird, gibt es bei den homöopathischen Medikamenten eine Reihe von Einschränkungen. Nur eine Handvoll Kassen übernimmt die Kosten vollständig zu 100 Prozent. Dagegen offerieren 39 Kassen die Kostenübernahme im Rahmen eines Globalbudgets, wobei einige die Leistungen auf bestimmte Versichertengruppen – wie z.B. Kinder und Jugendliche oder Schwangere – beschränken. So reicht die Bandbreite von 75 Prozent und max. 150 Euro Kostenübernahme für alle Versichertengruppen bis hin zu 100 Prozent und max. 300 Euro Kostenübernahme nur für Schwangere. Bei vier Krankenkassen kann die Homöopathie zudem nicht jedes Jahr in Anspruch genommen werden.
Erstattungen nur bei ausgebildeten Ärzten möglich
Wer Kosten für eine homöopathische Behandlung erstattet bekommen will, muss wissen: Der Besuch eines Heilpraktikers wird grundsätzlich nicht durch die Kassen erstattet! Nur bei Ärzten mit entsprechender Ausbildung kann eine naturheilkundliche Behandlung in Anspruch genommen werden. „Vor einer Behandlung sollte man sich daher unbedingt darüber informieren, bei welchen Behandlern die Leistung von der Kasse bezahlt wird“, rät Thomas Adolph, Geschäftsführer des Online-Vergleichportals www.gesetzlichekrankenkassen.de.
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