Beitragserhöhung 2025: Diese Krankenkassen bleiben am günstigsten

Nach der Beitragserhöhung zum Jahreswechsel 2025 hat das unabhängige Vergleichsportal gesetzlichekrankenkassen.de eine Übersicht der günstigsten gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht. Einige Anbieter bleiben trotz steigender Zusatzbeiträge deutlich unter dem Durchschnitt von 2,5 Prozent.

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Nach der Beitragserhöhung zum Jahreswechsel 2025 hat das unabhängige Vergleichsportal gesetzlichekrankenkassen.de eine Übersicht der günstigsten gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht.Nach der Beitragserhöhung zum Jahreswechsel 2025 hat das unabhängige Vergleichsportal gesetzlichekrankenkassen.de eine Übersicht der günstigsten gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht.blickpixel / pixabay

Günstigste Krankenkassen: Bundesweite Anbieter
Trotz steigender Beiträge gibt es einige Krankenkassen, die bundesweit geöffnet sind und mit niedrigen Zusatzbeiträgen überzeugen. Das Vergleichsportal gesetzlichekrankenkassen.de hat die günstigsten Anbieter mit ihrem Gesamtbeitrag gelistet:

  • BKK firmus: 1,84 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag: 16,44 %)
  • hkk Krankenkasse: 2,19 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag: 16,79 %)
  • Audi BKK: 2,40 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag: 17,00 %)
  • TK – Techniker Krankenkasse: 2,45 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag: 17,05 %)
  • WMF BKK: 2,45 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag: 17,05 %)

Regionale Krankenkassen: Die günstigsten Anbieter vor Ort
Einige Krankenkassen sind nur in bestimmten Bundesländern geöffnet und bieten dort günstige Beiträge an:

  • BKK Faber-Castell & Partner (Bayern): 2,18 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag: 16,78 %)
  • BKK Public (Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen): 2,30 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag: 16,9 %)
  • BKK exklusiv (mehrere Nord- und Ost-Bundesländer): 2,39 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag: 16,99 %)
  • BKK SBH (Baden-Württemberg): 2,44 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag: 17,04 %)
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: 2,47 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag: 17,07 %)

Worauf man beim Kassenwechsel achten sollte
Wer zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln möchte, kann dies mit einer Frist von zwei vollen Monaten tun. Diese Frist gilt auch bei Sonderkündigungen aufgrund der Beitragserhöhung.

„Ich empfehle allerdings, nicht nur einen reinen Preisvergleich vorzunehmen, sondern sich auch über die gar nicht so geringen Leistungsunterschiede zu informieren“, sagt Thomas Adolph, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals gesetzlichekrankenkassen.de. „Freiwillige Mehrleistungen einer Krankenkasse, die gut zur eigenen Lebenssituation passen, sind ja auch ihr Geld wert.“

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