GKV unter Spardruck: „Streichung von Zusatzleistungen wäre absurd“

Veröffentlichung: 26.02.2026, 13:02 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

Angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung fordert KBV-Chef Andreas Gassen die Abschaffung freiwilliger Zusatzleistungen der Krankenkassen. Einsparpotenzial: rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Doch Kritik kommt prompt – unter anderem vom Vergleichsportal gesetzlichekrankenkassen.de. Dort hält man den Vorschlag für finanzpolitisch wirkungslos und gesundheitspolitisch riskant.

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Thomas Adolph, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals gesetzlichekrankenkassen.deThomas Adolph, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals gesetzlichekrankenkassen.deSabine Rauscher

Milliardensumme mit begrenzter Wirkung

Die Idee klingt zunächst nach einem klaren Sparhebel: Rund eine Milliarde Euro jährlich ließen sich einsparen, wenn die gesetzlichen Krankenkassen ihre freiwilligen Zusatzleistungen streichen würden (Experten.de berichtete). Doch im Verhältnis zur Gesamtausgabenlage relativiert sich der Betrag schnell. 2025 lagen die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bei 347 Milliarden Euro. Die vom GKV-Schätzerkreis erwarteten 1,9 Milliarden Euro Kosten für Zusatzleistungen erscheinen vor diesem Hintergrund überschaubar. Nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung entspricht ein Beitragsprozentpunkt in der GKV rund 17 Milliarden Euro. „Würden also nach dem Vorschlag von Herrn Gassen alle freiwilligen Leistungen gestrichen werden, wäre der Krankenkassenbeitrag um rund 0,11 Prozentpunkte reduzierbar“, erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer von gesetzlichekrankenkassen.de. Die finanzielle Entlastung bliebe damit begrenzt – die Auswirkungen auf die Versorgung jedoch erheblich.

Zusatzleistungen sind mehr als „PR-Beiwerk“

Adolph widerspricht der Einschätzung, es handele sich bei Zusatzleistungen lediglich um marketinggetriebene Extras. „Diese Forderung ist in mehrfacher Hinsicht absurd: Sie lohnt sich finanziell kaum, lenkt vom schlechten ärztlichen Kostenmanagement ab und würde 90 Prozent der Bevölkerung den kostenfreien Zugang zu wichtigen Gesundheitsmaßnahmen verwehren“, so Adolph. Zu den freiwilligen Satzungsleistungen gehören unter anderem:

  • erweiterte Schutzimpfungen
  • zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, etwa bei familiärer Vorbelastung
  • Rufbereitschaftspauschalen für Hebammen
  • erweiterte häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfen über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus

Besonders brisant: Selbst von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Schutzimpfungen sind formal keine Regelleistung, sondern werden vielfach als freiwillige Zusatzleistung finanziert. „Trotzdem zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese als freiwillige Leistung und ermöglichen so auch finanziell nicht gut gestellten Menschen wichtigen Schutz“, betont Adolph. „Das aufs Spiel zu setzen, können wir als Gesellschaft nicht wollen!“

Prävention unter Sparvorbehalt?

Die Diskussion gewinnt zusätzliche Relevanz mit Blick auf den anstehenden Darmkrebsmonat März. Auch erweiterte Vorsorgeuntersuchungen – etwa bei familiärer Vorbelastung oder in jüngeren Altersgruppen – werden häufig über Satzungsleistungen ermöglicht. Hier stellt sich die grundsätzliche Frage: Ist die kurzfristige Beitragsentlastung höher zu gewichten als langfristige Präventionseffekte?

Die Debatte erinnert an frühere Diskussionen über die Finanzierungsstruktur der GKV. Bereits in unserer Berichterstattung zur möglichen Streichung von Satzungsleistungen wurde deutlich, dass es sich weniger um eine rein fiskalische als um eine ordnungspolitische Frage handelt: Welche Leistungen sollen solidarisch getragen werden – und wo beginnt individuelle Zusatzvorsorge?

Gegenvorschlag: Terminservices prüfen

Adolph bringt seinerseits einen alternativen Ansatz ins Spiel: die Kosten ärztlicher Terminservices. Diese seien zwischen 2019 und Mitte 2024 mit 2,9 Milliarden Euro zu Buche geschlagen. Zudem habe der Bundesrechnungshof beanstandet, dass eine signifikante Verbesserung der Versorgungsqualität durch dieses Instrument nicht nachweisbar sei. „Die Sinnhaftigkeit von Schutzimpfungen, einer Hebamme in Rufbereitschaft oder der Möglichkeit von häuslicher Krankenpflege liegt hingegen auf der Hand“, so Adolph.

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