Mehr Bürokratie statt Klarheit? EU-Pläne sorgen für Verunsicherung bei Versicherern
Die EU-Kleinanlegerstrategie soll private Kleinanleger ermutigen, doch die aktuellen Vorschläge drohen, das Gegenteil zu bewirken. Versicherer sehen sich mit steigenden Kosten und unklaren Anforderungen konfrontiert. Der Versicherer-Verband GDV fordert deshalb pragmatische Lösungen in den Trilog-Verhandlungen.
In Brüssel finden derzeit die Trilog-Verhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie statt. Deren Ziel: private Anleger sollen stärker an den Kapitalmärkten beteiligt werden, Vertrauen gefördert und Investitionen attraktiver werden. Doch während Versicherer dieses Ziel grundsätzlich unterstützen, warnen sie vor einer praxisfernen Umsetzung, die das Gegenteil bewirken könnte. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert daher pragmatische Lösungen, die Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen zugutekommen.
Statt die Kapitalanlage zu vereinfachen, droht eine Überregulierung, die vor allem Versicherer belastet und am Ende auch die Kunden trifft. Die geplanten neuen Regelungen könnten erhebliche Zusatzkosten für die Branche verursachen, ohne erkennbaren Mehrwert für Kleinanleger zu schaffen.
Eine der größten Sorgen der Versicherer ist die steigende Bürokratielast. Neue Dokumentations-, Reporting- und Aufbewahrungspflichten würden den Verwaltungsaufwand erheblich steigern. Dadurch könnten Produktentwicklung und Beratung erschwert und letztlich verteuert werden. Besonders problematisch ist aus Sicht der Branche, dass viele wichtige Details erst in späteren Verordnungen und technischen Standards festgelegt werden sollen.
„Lange Phasen der Unsicherheit erschweren eine verlässliche Planung. Versicherer wissen nicht, welche konkreten Anforderungen sie erfüllen müssen“, warnt der GDV. Dies mache es für Unternehmen nahezu unmöglich, sich rechtzeitig auf die neuen Vorgaben einzustellen. Besonders problematisch sehen die Versicherer die Umsetzungsfristen der geplanten Regulierung. Wenn Unternehmen neue Vorschriften einhalten sollen, bevor alle Detailregelungen feststehen, führt das zu unnötigem Zeitdruck und Risiken für die Produktverfügbarkeit.
Der GDV fordert daher:
- Eine klare, abschließende Regelung direkt in der Richtlinie, anstatt nachträglicher Anpassungen durch zusätzliche Verordnungen.
- Eine Verhältnismäßigkeit der neuen Vorgaben, insbesondere bei Reporting- und Dokumentationspflichten.
- Praxistaugliche Umsetzungsfristen, die erst dann starten, wenn alle Details endgültig geregelt sind.
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