BVK begrüßt Trilog zur EU-Kleinanlegerstrategie – Hoffnung auf Entbürokratisierung

Veröffentlichung: 25.03.2025, 13:03 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Die EU-Kleinanlegerstrategie geht in die entscheidende Phase. Der BVK sieht im gestarteten Trilogverfahren eine Chance, bürokratische Hürden abzubauen und Vermittlerinteressen besser zu wahren. Auch ein möglicher Kurswechsel zugunsten der geplanten EU-Spar- und Investitionsunion steht im Raum.

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Das Trilogverfahren zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) ist gestartet.Das Trilogverfahren zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) ist gestartet.kdg2020 / pixabay

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt den Start des Trilogverfahrens zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS). Die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Ministerrat und Parlament sollen einen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz und Investitionsförderung schaffen – ein Anliegen, das der Verband ausdrücklich unterstützt.

„Damit nimmt dieses komplexe politische Vorhaben einen weiteren Schritt zu seinem finalen Abschluss“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Zugleich befürwortet der Verband die Prüfung, ob sich die RIS im Rahmen der geplanten EU-Spar- und Investitionsunion (SIU) vereinfachen oder gar integrieren lässt. Die Abkehr von übermäßiger Regulierung sei aus Sicht des BVK essenziell, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und private Kapitalanlagen attraktiver zu gestalten.

Heinz betont: „Es ist folgerichtig, dass das Ziel der EU, Wohlstand und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit innerhalb Europas zu fördern, nur gelingen wird, wenn man die bürokratischen Hürden bei Investitionen der Versicherungs- und Finanzbranche sowie beim privaten Beteiligungskapital der Bürgerinnen und Bürger löst.“

Gleichzeitig macht der BVK auf offene Punkte aufmerksam: Die EU-Kommission hat sich vorbehalten, ein Veto einzulegen, sollte die finale Ausgestaltung der RIS dem Ziel der stärkeren Einbindung von Kleinanlegern in die Kapitalmärkte widersprechen oder den Verbraucherschutz vernachlässigen.

Bis zum dritten Quartal 2025 soll über das künftige Zusammenspiel von RIS und SIU entschieden werden. Der BVK will das Verfahren kritisch begleiten und gezielt die Interessen der Versicherungsvermittler einbringen.

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