Die DAK-Gesundheit fordert eine Rückzahlung von sechs Milliarden Euro Corona-Hilfen an die Pflegeversicherung, um eine drohende Beitragserhöhung zu verhindern. Ein Rechtsgutachten bestätigt, dass die Nutzung von Pflegebeiträgen für pandemiebedingte Maßnahmen verfassungswidrig war.
Die DAK-Gesundheit fordert von der Bundesregierung die Rückzahlung von sechs Milliarden Euro an die Pflegeversicherung, um eine drohende Beitragserhöhung im Jahr 2025 zu verhindern. Ein im Auftrag der Kasse erstelltes Rechtsgutachten zeigt auf, dass die Verwendung von Beitragsgeldern für Corona-Maßnahmen verfassungswidrig war. DAK-Vorstand Andreas Storm mahnt die Regierung zur Eile: „Die Schuldenbremse darf nicht als Ausrede für rechtswidriges Handeln zulasten der Pflegeversicherung dienen. Eine Beitragserhöhung muss unbedingt vermieden werden.“
Laut Gutachten wurden den Pflegekassen im Zuge der Pandemie gesetzliche Zahlungsverpflichtungen auferlegt, die nicht der Pflegeversicherung, sondern gesamtgesellschaftlichen Aufgaben dienten. Finanziert wurden diese Maßnahmen vor allem aus den Rücklagen der Pflegeversicherung, was laut Prof. Dr. Dagmar Felix (Universität Hamburg) eine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern darstellt.
„Verfassungswidrige Zweckentfremdung“
Das Gutachten betont, dass Sozialversicherungsbeiträge streng zweckgebunden sind und ausschließlich für den Schutz der Beitragszahler verwendet werden dürfen. „Ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge ist verwehrt, weil ansonsten Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden“, so Felix. Insbesondere die Corona-Tests in Pflegeheimen und die Pflege-Boni seien gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die aus Steuermitteln hätten finanziert werden müssen. Die Verwendung der Gelder sei verfassungswidrig und müsse dringend korrigiert werden.
Zahlungsunfähigkeit der Pflegeversicherung droht
Ohne die Rückzahlung der Corona-Hilfen könnte die Pflegeversicherung in wenigen Monaten zahlungsunfähig werden, warnt Andreas Storm. Ein Beitragsanstieg um 0,3 Prozentpunkte sei ohne die Finanzspritze unausweichlich. Bislang wurden von den versprochenen Steuermitteln nur 5,5 Milliarden Euro ausgezahlt – weniger als die Hälfte der entstandenen Kosten.
„Wenn die Rückzahlung nicht umgehend erfolgt, ist dies verfassungswidrig und hätte fatale Folgen“, so Storm weiter. Er fordert die Bundesregierung auf, die zugesagten Mittel rasch bereitzustellen, um die Beitragserhöhung zu verhindern und der Pflegeversicherung Zeit für die angekündigte große Pflegereform zu verschaffen, die 2026 starten soll.
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