Neue Gefahrstoffverordnung belastet Versicherer zusätzlich

Veröffentlichung: 29.08.2024, 07:08 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

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Die neue Gefahrstoffverordnung verpflichtet vor der Sanierung älterer Gebäude zu Asbestprüfungen. Das hat Konsequenzen für die Wohngebäudeversicherer – indirekt auch für die Kunden.

Mit den geplanten Änderungen der Gefahrstoffverordnung kommen hohe Kosten auf die Wohngebäudeversicherer zu. Vorgesehen ist unter anderem, dass vor Reparaturen in Gebäuden unter bestimmten Voraussetzungen Asbestprüfungen durchgeführt werden müssen. „Allein durch Untersuchungen, ob Asbest im Gebäude ist, erwarten wir für die Wohngebäudeversicherer Mehrkosten von voraussichtlich über 190 Millionen Euro im Jahr“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese Kosten werden die Prämien für die Wohngebäudeversicherung zusätzlich belasten.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Gefahrstoffverordnung zu einem besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz im Umgang mit Asbest führen. In Gebäuden, deren Baubeginn vor dem Asbestverbot im Jahr 1993 liegt, kann unter Umständen Asbest vorhanden sein. Deshalb dürfen Sanierungsmaßnahmen und wichtige Reparaturen an der Bausubstanz erst nach einer Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Betroffen wären drei Viertel des deutschen Wohnungsbestandes, also etwa 34 Millionen Wohnungen.

Umsetzung der Verordnung schwierig

Die praktische Umsetzung der Verordnung sieht Asmussen kritisch. „Es fehlen Fachkräfte und Labore, dadurch entstehen Wartezeiten und die Schadenbehebung am Gebäude verzögert sich”, so der GDV-Hauptgeschäftsführer. Aber gerade der Faktor Zeit spiele bei der Schadenregulierung eine entscheidende Rolle. Zeitliche Verzögerungen könnten dazu führen, dass die Versicherer in vielen Fällen praktisch handlungsunfähig würden. „Nur wenn Versicherer und ihre Dienstleister schnell auf Schadenmeldungen reagieren, kann das Ausmaß des Schadens begrenzt und die Kosten minimiert werden”, sagt Asmussen. Wird beispielsweise ein Leck bei einem Leitungswasserschaden nicht zügig gefunden und repariert, könne es zu Folgeschäden wie Schimmelbefall kommen und sich der Schaden ohne Not vergrößern.

Asbestprüfung durch anerkannte emissionsarme Verfahren

Beim Umgang mit Asbest könnten nach Ansicht der Versicherer anerkannte emissionsarme Verfahren (BT-Verfahren) eingesetzt werden. Dadurch könnten Instandhaltungsarbeiten oder kleinere Sanierungsarbeiten bei festgebundenem Asbest zügig durchgeführt werden. Für bestimmte Anwendungsfälle müssten solche BT-Verfahren aber erst noch entwickelt, erprobt und anerkannt werden. Die Anerkennung von Verfahren läuft in Deutschland allerdings nur schleppend. Daher appellieren die Versicherer an die Verantwortlichen, zusätzliche Übergangsfristen zumindest für die Behebung von akuten Schäden festzulegen. Zugleich fordern die Versicherer die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf, die Anerkennung emissionsarmer Verfahren zu beschleunigen und die damit verbundenen Verfahren zu vereinfachen. Voraussichtlich im Oktober berät der Bundesrat über die Gefahrstoffverordnung. Das eigentlich für das vierte Quartal geplante Inkrafttreten zieht sich damit weiter hin.

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