Die in dem Gesetzentwurf benannten Reformziele unterstützen wir mit großem Nachdruck. Dies gilt insbesondere für die Sicherstellung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die flächendeckende medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Stadt und Land. Nach dem NRW-Modell erfolgt zwar erstmals eine bundeseinheitliche Strukturierung der Leistungsangebote von Krankenhäusern.
Allerdings bilden die teils groben Leistungsgruppen die dahinterliegenden komplexen Versorgungen der Patientinnen und Patienten nicht ab. Die notwendige Ausdifferenzierung wird in die Zukunft verlagert. Dadurch bleibt die notwendige Verbesserung der Versorgungsstrukturen vage und deren bedarfsgerechte Ausgestaltung ungeregelt. Für die Versicherten und deren Arbeitgeber sind durch die geplante Fehlfinanzierung des Transformationsfonds hohe Zusatzkosten vorprogrammiert und werden zu steigenden Zusatzbeiträgen führen. Darüber hinaus sind die im Gesetzentwurf skizzierten kurzfristigen Einsparungen unrealistisch, kommentierte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes, den nun vorliegenden Gesetzentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), dem das Bundeskabinett am 15. Mai zugestimmt hat.
Wissen und Erfahrung der Selbstverwaltung nutzen
„Die soziale Selbstverwaltung aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden und der Versicherten hat grundlegende Vorschläge beschlossen, wie die Versorgungsstrukturen für eine bessere Patientenversorgung weiterentwickelt werden sollten“, betont Stoff-Ahnis. „Die gemeinsame Selbstverwaltung arbeitet im Gemeinsamen Bundesausschuss seit vielen Jahren an der Weiterentwicklung der Qualitätsvorgaben. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband entwickeln seit über 15 Jahren das Fallpauschalensystem gemeinsam weiter. Es ist so viel Erfahrung und Kompetenz aus der Praxis der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen vorhanden, die bei der Ausgestaltung der Reform kaum genutzt wird. Es ist nicht ansatzweise nachvollziehbar, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Chance der Mitgestaltung bei der Verteilung eines großen Teils der Milliarden der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler über die Vorhaltebudgets hat. Eine Neuausgestaltung bzw. Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung durch die gemeinsame Selbstverwaltung halten wir für dringend geboten. Wir appellieren erneut an den Minister, im Interesse einer guten, an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Reform, dieses Wissen und diese Erfahrung viel stärker zu nutzen.“
Kostenlawine wird losgetreten
„Auf- und Umbau von Krankenhäusern sind originäre Aufgaben des Staates und zuvorderst der Bundesländer. Die Finanzierung der Behandlungen und Operationen ist hingegen die Aufgabe der Krankenkassen. Während die Krankenkassen ihrer Finanzverantwortung mit Jahr für Jahr steigenden Milliardenbeträgen voll nachkommen, haben die Bundesländer die Kliniken bei der Investitionsfinanzierung hängen gelassen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Aufgabenteilung ist es absolut inakzeptabel, den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen den größten Anteil der Finanzierung des Transformationsfonds aufzubürden. Mit ihren Finanzierungsplänen tritt die Bundesregierung in einer ohnehin angespannten Finanzsituation der GKV eine Kostenlawine los, die auf die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen zurollt. Dies lehnen wir nachdrücklich ab“, so Stoff-Ahnis.
Der Krankenhaustransformationsfonds soll 50 Milliarden Euro umfassen, von denen die gesetzlichen Krankenkassen 25 Milliarden Euro übernehmen sollen. Die private Krankenversicherung ist mit 0 Euro beteiligt. Dies sind 25 Milliarden Euro aus den Portemonnaies der Beitragszahlenden für eine staatliche Aufgabe, bei der noch nicht mal klar ist, in welche Richtung, mit welchem konkreten Zielbild die Krankenhäuser überhaupt transformiert werden sollen.
Die Landesbasisfallwerte sollen flächendeckend und dauerhaft erhöht werden. Damit wird nichts besser, aber jede Behandlung teurer. Schlimmer noch: Damit werden die alten Strukturen konserviert, statt die notwendige Veränderung zu unterstützen.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im letzten Jahr aufgrund von Millionen von einzelnen Rechnungen 94 Milliarden Euro an die Krankenhäuser überwiesen. Die systematische, automatisierte Abrechnungsprüfung soll abgeschafft werden. Stichprobenartige Prüfungen von Rechnungen schaffen zunehmend Schlupflöcher für überhöhte Abrechnungen gegenüber den Krankenkassen. In dieser Form ist die geplante Abschaffung der etablierten, bereits quotierten, Abrechnungsprüfung mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot nicht vereinbar.