Die in dem Gesetzentwurf benannten Reformziele unterstützen wir mit großem Nachdruck. Dies gilt insbesondere für die Sicherstellung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die flächendeckende medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Stadt und Land. Nach dem NRW-Modell erfolgt zwar erstmals eine bundeseinheitliche Strukturierung der Leistungsangebote von Krankenhäusern.
Allerdings bilden die teils groben Leistungsgruppen die dahinterliegenden komplexen Versorgungen der Patientinnen und Patienten nicht ab. Die notwendige Ausdifferenzierung wird in die Zukunft verlagert. Dadurch bleibt die notwendige Verbesserung der Versorgungsstrukturen vage und deren bedarfsgerechte Ausgestaltung ungeregelt. Für die Versicherten und deren Arbeitgeber sind durch die geplante Fehlfinanzierung des Transformationsfonds hohe Zusatzkosten vorprogrammiert und werden zu steigenden Zusatzbeiträgen führen. Darüber hinaus sind die im Gesetzentwurf skizzierten kurzfristigen Einsparungen unrealistisch, kommentierte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes, den nun vorliegenden Gesetzentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), dem das Bundeskabinett am 15. Mai zugestimmt hat.
Wissen und Erfahrung der Selbstverwaltung nutzen
„Die soziale Selbstverwaltung aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden und der Versicherten hat grundlegende Vorschläge beschlossen, wie die Versorgungsstrukturen für eine bessere Patientenversorgung weiterentwickelt werden sollten“, betont Stoff-Ahnis. „Die gemeinsame Selbstverwaltung arbeitet im Gemeinsamen Bundesausschuss seit vielen Jahren an der Weiterentwicklung der Qualitätsvorgaben. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband entwickeln seit über 15 Jahren das Fallpauschalensystem gemeinsam weiter. Es ist so viel Erfahrung und Kompetenz aus der Praxis der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen vorhanden, die bei der Ausgestaltung der Reform kaum genutzt wird. Es ist nicht ansatzweise nachvollziehbar, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Chance der Mitgestaltung bei der Verteilung eines großen Teils der Milliarden der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler über die Vorhaltebudgets hat. Eine Neuausgestaltung bzw. Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung durch die gemeinsame Selbstverwaltung halten wir für dringend geboten. Wir appellieren erneut an den Minister, im Interesse einer guten, an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Reform, dieses Wissen und diese Erfahrung viel stärker zu nutzen.“
Kostenlawine wird losgetreten
„Auf- und Umbau von Krankenhäusern sind originäre Aufgaben des Staates und zuvorderst der Bundesländer. Die Finanzierung der Behandlungen und Operationen ist hingegen die Aufgabe der Krankenkassen. Während die Krankenkassen ihrer Finanzverantwortung mit Jahr für Jahr steigenden Milliardenbeträgen voll nachkommen, haben die Bundesländer die Kliniken bei der Investitionsfinanzierung hängen gelassen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Aufgabenteilung ist es absolut inakzeptabel, den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen den größten Anteil der Finanzierung des Transformationsfonds aufzubürden. Mit ihren Finanzierungsplänen tritt die Bundesregierung in einer ohnehin angespannten Finanzsituation der GKV eine Kostenlawine los, die auf die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen zurollt. Dies lehnen wir nachdrücklich ab“, so Stoff-Ahnis.
Der Krankenhaustransformationsfonds soll 50 Milliarden Euro umfassen, von denen die gesetzlichen Krankenkassen 25 Milliarden Euro übernehmen sollen. Die private Krankenversicherung ist mit 0 Euro beteiligt. Dies sind 25 Milliarden Euro aus den Portemonnaies der Beitragszahlenden für eine staatliche Aufgabe, bei der noch nicht mal klar ist, in welche Richtung, mit welchem konkreten Zielbild die Krankenhäuser überhaupt transformiert werden sollen.
Die Landesbasisfallwerte sollen flächendeckend und dauerhaft erhöht werden. Damit wird nichts besser, aber jede Behandlung teurer. Schlimmer noch: Damit werden die alten Strukturen konserviert, statt die notwendige Veränderung zu unterstützen.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im letzten Jahr aufgrund von Millionen von einzelnen Rechnungen 94 Milliarden Euro an die Krankenhäuser überwiesen. Die systematische, automatisierte Abrechnungsprüfung soll abgeschafft werden. Stichprobenartige Prüfungen von Rechnungen schaffen zunehmend Schlupflöcher für überhöhte Abrechnungen gegenüber den Krankenkassen. In dieser Form ist die geplante Abschaffung der etablierten, bereits quotierten, Abrechnungsprüfung mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot nicht vereinbar.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform zeigt Schwächen
Aus Sicht der PKV gibt es deutliche Schwächen am Gesetzentwurf, die den Erfolg der Reform gefährden: Die Vorhaltevergütung kann zu Fehlanreizen führen und der Transformationsfonds aus den Versichertenbeiträgen könnte verfassungsrechtlich bedenklich sein.
Sozialgarantie: Maßnahmen zur Einhaltung sozial unausgewogen
So kann eine moderne Vergütung bei der ambulanten ärztlichen Versorgung aussehen
Debatte zum Wahlkampf - Bevorzugung von Privatpatienten bei der Terminvergabe
Pünktlich zum beginnenden Wahlkampf zur Bundestagswahl im Februar fordert der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die kommende Bundesregierung auf, die Bevorzugung von Privatpatienten bei der Terminvergabe in Arztpraxen gesetzlich zu unterbinden.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
GKV-Spitzenverband kritisiert Haushaltspläne: Darlehen keine nachhaltige Lösung
Kredite statt Reformen: Der GKV-Spitzenverband kritisiert die Haushaltspläne der Bundesregierung scharf und warnt vor langfristigen Folgen für Beitragszahlende und das Gesundheitssystem.
§ 34k GewO: Neue Regulierung für Ratenkredit-Vermittlung startet 2026
Der neu geschaffene § 34k GewO bringt ab November 2026 weitreichende Pflichten für Vermittler von Ratenkrediten. Der AfW begrüßt das Vorhaben grundsätzlich, warnt jedoch vor unfairen Wettbewerbsbedingungen durch weitgehende Ausnahmen.
„Die Flut an Dokumentationspflichten ist nicht mehr verhältnismäßig“
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) warnt eindringlich vor den Auswirkungen einer zunehmenden Regulierungsflut in der Versicherungsvermittlung. Im Zentrum der Kritik steht die aus Sicht des Verbands unverhältnismäßige Komplexität gesetzlicher Vorgaben, die nicht nur Vermittler, sondern auch Kunden überfordert – mit negativen Folgen für die Beratungsqualität.
Europas neue Ordnung: Regionalisierung statt Globalismus
In ihrer Kiewer Rede skizziert EZB-Präsidentin Christine Lagarde nicht nur ökonomische Unterstützung für die Ukraine – sie formuliert eine strategische Neuausrichtung Europas: Regionalisierung statt globaler Offenheit. Eine Analyse des leisen, aber folgenreichen Paradigmenwechsels der europäischen Wirtschaftspolitik.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.