Photo credit: depositphotos.com
Anlässlich des bekanntgewordenen Referentenentwurfes für das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG) erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes:
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf besteht die Gefahr in eine Situation zu laufen, in der die vielen guten Ansätze zu einer umfassenden Krankenhausreform soweit verwässert werden, dass die grundlegenden Reformziele am Ende nicht erreicht werden und es heißen könnte: Hier wurde eine große Chance vertan.
Es ist und bleibt dringend notwendig und richtig, dass die Leistungsstrukturen der Krankenhäuser nach bundeseinheitlichen Kriterien verbindlich definiert und transparent gemacht werden sollen. Von einer verbesserten Versorgungsqualität würden Patientinnen und Patienten künftig klar profitieren. Aber im Gesetzentwurf sind zunächst nur sehr grobe Leistungsgruppen beschrieben. Für weitergehende, durchgreifende Änderungen mit einem echten Effekt für die Qualitätssicherung und die Finanzierung solle es erst später eine Rechtsverordnung geben, die dann auf die Zustimmung der Bundesländer angewiesen ist. Die Bundesländer haben sich jedoch bisher als die größten Verhinderer nachhaltiger Veränderungen der Versorgungsstrukturen gezeigt. Alle Erfahrungen der Vergangenheit lassen leider erwarten, dass damit nachhaltige Strukturveränderungen ausgebremst werden.
In dem Entwurf werden die etablierten Mechanismen der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Form der Richtlinienkompetenz des G-BA umschifft. Es zeigt sich einmal mehr, wie wichtig es wäre, die Partner der Selbstverwaltung, hier insbesondere die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den GKV-Spitzenverband, intensiv in den Reformprozess einzubeziehen. Der GKV-Spitzenverband steht nach wie vor bereit, im Interesse einer nachhaltigen, am Patientenwohl orientierten Reform mitzuarbeiten. 73 Millionen gesetzlich Versicherte erwarten zu recht, dass die Vertretung ihrer Krankenkassen von der Politik bei einer so grundlegenden Reform intensiv einbezogen wird.
Bei der geplanten Vorhaltefinanzierung sind ebenfalls zahlreiche Ausnahmeregelungen für die Bundesländer geplant. Bisher haben es die Bundesländer nicht hinbekommen, ihre Krankenhausstrukturen an den tatsächlichen Bedarf anzupassen und umzubauen. Und sie zahlen die notwendigen Investitionen bis heute nicht in der verpflichtend vorgegebenen Höhe. Auch dafür gibt es in dem Gesetzentwurf keine Lösung. Wir sehen nicht, warum sich dies ändern sollte, solange die Vorgaben mit Ausnahmemöglichkeiten gespickt sind. Klare, bundeseinheitliche Vorgaben wären im Interesse des Patientenwohls. Es ist das falsche Signal, hier Umgehungsmöglichkeiten zu schaffen. So wird bereits in der Reform angelegt, dass auch nicht notwendige Strukturen, z. B. unnötige Fachabteilungen, erhalten werden. Bezahlen müssen diese unnötigen Strukturen dann die Krankenkassen aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber. Was wir aber brauchen, sind bedarfsorientierte, an der tatsächlichen Bevölkerung orientierte Versorgungsangebote.
Ein Geldregen für veraltete Strukturen?
Ergebnis der langjährigen Untätigkeit der Bundesländer in Verbindung mit den sich ändernden medizinischen Notwendigkeiten ist, dass es nicht für alle Angebote der Häuser an jedem Standort einen medizinischen Bedarf gibt. Deshalb ist es inhaltlich falsch und unnötig teuer für die Beitragszahlenden, dass diese veralteten Strukturen nach dem Gießkannenprinzip gefördert werden sollen. Denn nichts anderes ist die geplante Erhöhung der Landesbasisfallwerte. Besser wird die Versorgung dadurch nicht, nur teurer.
Leichtfertiger Umgang mit Beitragsgeldern
In dem Gesetzentwurf werden hohe Einsparpotentiale bereits ab 2025 prognostiziert, deren konkrete Ableitung aber fehlt und ist lediglich wolkig beschrieben. Gleichzeitig sollen die Möglichkeit der Krankenkassen, Krankenhausabrechnungen zu prüfen, erneut geschwächt werden. Bei jährlichen Ausgaben von über 90 Milliarden für stationäre Behandlungen ist es geradezu absurd, dass die Krankenkassen per Gesetz daran gehindert werden sollen, systematisch und nachhaltig Rechnungen zu prüfen. Insgesamt erscheinen die im Gesetzentwurf genannten Entlastungen als Luftbuchungen.
Transformationsfonds vergreift sich an Beitragsgeldern
Mit dem Transformationsfonds haben Bund und Länder gemeinsam die Notwendigkeit betont, die Krankenhausstrukturen grundlegend zu ändern. Die Behauptung, dass die Hälfte der Kosten von insgesamt 50 Milliarden Euro der Bund trägt, ist jedoch ein Etikettenschwindel. Tatsächlich ist vorgesehen, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen diese zusätzlichen Ausgaben über Zusatzbeiträge bezahlen. Doch originär staatliche Aufgaben sind vom Bund und von den Ländern zu finanzieren. Der Auf- und Umbau der gesundheitlichen Infrastruktur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Kernfrage, nach welchem Zielbild sich die Krankenhausversorgung denn insgesamt weiterentwickeln soll, wird auch nach Lektüre des gesamten Gesetzentwurfes nicht beantwortet.“
Themen:
LESEN SIE AUCH
Viel teurer, wenig besser – Krankenhausreform der Bundesregierung
Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Reformziele des Gesetzentwurfes mit Blick auf die Sicherung der Behandlungsqualität und der flächendeckenden medizinischen Versorgung in Stadt und Land. Doch die Finanzierungspläne treten in der schwierigen Finanzsituation der GKV eine Kostenlawine los, die auf die Beitragszahlenden der GKV zurollt.
Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform zeigt Schwächen
Aus Sicht der PKV gibt es deutliche Schwächen am Gesetzentwurf, die den Erfolg der Reform gefährden: Die Vorhaltevergütung kann zu Fehlanreizen führen und der Transformationsfonds aus den Versichertenbeiträgen könnte verfassungsrechtlich bedenklich sein.
Verschärfter Reformdruck bei Krankenhausversorgung
Warum höhere Kosten für gesetzlich Versicherte unvermeidbar sind
Mit Beginn des neuen Jahres erwartet die Mehrheit der Deutschen eine Mehrbelastung der Krankenkassenbeiträge.
Debatte zum Wahlkampf - Bevorzugung von Privatpatienten bei der Terminvergabe
Pünktlich zum beginnenden Wahlkampf zur Bundestagswahl im Februar fordert der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die kommende Bundesregierung auf, die Bevorzugung von Privatpatienten bei der Terminvergabe in Arztpraxen gesetzlich zu unterbinden.
Notaufnahmen überlastet: 60 Prozent der Patienten könnten ambulant behandelt werden
Eine neue GKV-Befragung zeigt: Viele Patienten suchen die Notaufnahme auf, obwohl eine ambulante Versorgung möglich wäre. Ein Drittel der Befragten gibt geschlossene Arztpraxen als Grund an. Der GKV-Spitzenverband fordert grundlegende Reformen.
Überblick: Deutsche Wirtschaft zwischen Krise und Reformdruck
Die wirtschaftliche Lage Deutschlands bleibt angespannt: IG-Metall-Chefin Christiane Benner warnt vor der Industriekrise und hohen Energiekosten, während Mieten steigen und Kaufpreise stagnieren. US-Strafzölle unter Donald Trump könnten die Exportnation belasten, während eine Studie zeigt, dass deutsche Unternehmen bei KI hinterherhinken. Die CDU setzt auf Steuersenkungen und Bürokratieabbau.
BaFin sieht 6 Kernrisiken für 2025
Die BaFin warnt in ihrem aktuellen Bericht „Risiken im Fokus 2025“ vor neuen und verschärften Risiken für das deutsche Finanzsystem. Neben Klimawandel und geopolitischen Spannungen stehen auch Digitalisierung und IT-Sicherheit im Mittelpunkt. Präsident Mark Branson mahnt: Unternehmen müssen Risiken klug steuern und ihre Systeme widerstandsfähiger machen.
Abschreiben erlaubt: Wachstumschancengesetz bringt degressive Methode zurück
Um der Wirtschaft zum Aufschwung zu verhelfen wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Insbesondere durch die zeitlich begrenzte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sollen Firmen schnelle Liquiditätsgewinne einfahren und Anreize für Investitionen bekommen.
BaFin-Razzia gegen Betreiber von Krypto-Automaten
In einer deutschlandweiten Aktion stellte die Finanzaufsicht BaFin Krypto-Automaten sicher, an denen Bitcoin und andere Krypto-Werte gehandelt werden können. Dabei wurde Bargeld in Höhe von einer knappen Viertelmillion Euro einbehalten. Die 13 beschlagnahmten Geräte werden ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben und bergen das Risiko der Geldwäsche.
KiNiKi Fußball Camp 2024: Eine Woche voller Fußballspaß und Gemeinschaft
Das KiNiKi Fußball-Camp gibt Kindern eine Chance, die sich normalerweise kein kommerzielles Fußball-Camp leisten können. Gefördert und federführend organisiert wird das Projekt in Alsfeld von MRH Trowe und KiNiKi „Hilfe für Kids“. Mitarbeiter von MRH Trowe begleiten die Woche zudem im Rahmen von Freistellungen als Social Days.
SÜDVERS macht sich für Vielfalt und Toleranz stark
„Made in Germany” heißt „Made by Vielfalt”: Eine Initiative deutscher Familienunternehmen ruft zu demokratischem Engagement auf. Am Montag dieser Woche wurde eine bundesweite Anzeigenkampagne dazu gestartet. Der Industriemakler SÜDVERS ist in diesem Umfeld bislang als einziger Player aus der Versicherungswirtschaft vertreten.