Achtung, Wasserschaden: Versicherer haftet nach Auswahl einer Firma nicht für alles

Veröffentlichung: 02.02.2024, 14:02 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

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Nur wenige Tage nach Abschluss einer Hausrat- und Gebäudeversicherung trat der Ernstfall ein. Die Küche der Versicherten war nach einem Leitungswasserschaden erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Der Boden war feucht geworden, einige elektrische Geräte waren unbenutzbar. LBSOberlandesgericht Nürnberg, Aktenzeichen 8 U 3825/21)
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