Ist der Bau eines Pools in Planung, müssen in diesem Zusammenhang zahlreiche Entscheidungen getroffen werden, ob hinsichtlich der Farbe, des Designs, der Form oder der gewünschten zusätzlichen Funktionen. Die große Auswahl an Fliesen für moderne Pools auf der Website novoceram.de erlaubt es, den Pool optisch ganz nach den eigenen Vorstellungen und Präferenzen zu gestalten.
Viele zukünftige Poolbesitzer vernachlässigen bei all den nötigen Entscheidungen allerdings, auch über die entsprechende Versicherung für die neue Wasserattraktion in ihrem Garten nachzudenken. Eine solche Versicherung bietet jedoch einen wertvollen Schutz gegen die hohen Kosten, die ein Schaden am Pool nach sich ziehen kann.
Möglichst frühzeitig um Pool-Versicherung kümmern
Abhängig davon, welcher Typ von Pool geplant wird und wer diesen auf welche Art baut, können einige Versicherungen bereits ab einem frühen Zeitpunkt für Schutz sorgen.
Ein Intex- oder ein Aufbau-Pool bedürfen zwar einer Meldung an die Versicherung, allerdings besteht diese lediglich in einer simplen Anmeldung. Handelt es sich jedoch um einen Pool, welcher im Boden eingelassen wird, ist es empfehlenswert, bereits für die Baustelle und den Aufbau des Pools einen umfassenden Versicherungsschutz sicherzustellen.
Aus diesem Grund sollte nicht zu lange mit dem Abschluss der Versicherung beziehungsweise einer entsprechenden Meldung für den neuen Pool abgewartet werden. So ist gewährleistet, dass im Ernstfall bereits früh der Schutz durch die Versicherung greift.
Ist eine nachträgliche Pool-Versicherung möglich?
Die meisten Pool-Besitzer verfügen bereits über eine Hausrat-, Haftpflicht-, Glasbruch- oder Gebäudeversicherung. Dass eine solche Versicherung lediglich vorliegt, ist in der Regel nicht ausreichend – es muss unbedingt auch eine explizite Anmeldung des Pools erfolgen, damit im Falle eines Schadens keine Unterversicherung festgestellt werden muss. Der Kauf eines Pools geht schließlich in nahezu allen Fällen mit einer Risiko- und Werterhöhung einher.
Durch diese Erhöhung des Werts beziehungsweise des Risikos kommt es zu einer Unterversicherung, sodass die Versicherung im Falle eines Schadens nur eine zu geringe Summe zahlen oder im schlechtesten Szenario überhaupt nicht haften würde.
Bei der genannten Versicherung sollte zu Beginn des Poolbaus somit unbedingt eine entsprechende Meldung erfolgen. Sinnvoll ist es außerdem, sich nach eventuell nötigen zusätzlichen Versicherungen für den Pool zu erkundigen. Kommt es dann zu einem Schaden, sind die Poolbesitzer auf der sicheren Seite.
Welche Schäden auf welche Art versichern?
Welche Schadensart am Pool durch welche Versicherung übernommen wird, ist pauschal nicht eindeutig zu bestimmen – dennoch helfen gewisse Richtlinien. Diese Richtlinien fallen abhängig von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft allerdings unterschiedlich aus. Aus diesem Grund ist es ratsam, Angebote von verschiedenen Versicherungen einzuholen und diese einem sorgfältigen Vergleich zu unterziehen.
Schäden am Pool deckt die Hausratversicherung in der Regel nicht ab. Eventuell besteht allerdings die Möglichkeit bestimmter Erweiterungen und zusätzlicher Optionen. Eine Versicherung des Pools gegen Schneedruck, Wasser, Feuer, Lawinen und Erdbeben lässt sich durch die Elementarversicherung realisieren.
Befindet sich der Pool nicht im Außen- sondern im Innenbereich, sind Schäden an diesem in den meisten Fällen durch die Gebäudeversicherung abgesichert – vorausgesetzt, der Pool wurde der Versicherung gemeldet. Bei freistehenden Poolbecken im Garten stellt die Gebäudeversicherung jedoch kaum den richtigen Ansprechpartner dar.
Verursachen Dritte Schäden an dem Pool, ist die Haftpflichtversicherung für die Regulierung dieser zuständig, etwa, wenn es zu einem Schwimmbad- oder Rohrbruch kommt, welche zu weitreichenden Wasserschäden führen.
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