Rechtsschutzversicherungen bestehen meist aus einzelnen Bausteinen: Der Kunde wählt jene Bereiche aus, die er absichern lassen möchte. Beliebt sind dabei Kombiprodukte aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Doch genügt hier ein günstiger Tarif oder ist ein großer Leistungsumfang wichtiger? Die gute Nachricht: Gute Leistungen gibt es auch zu vergleichsweise niedrigen Kosten.
Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) hat im Auftrag des Nachrichtensenders ntv die Kombi-Produkte von 13 Rechtsschutzversicherern unter die Lupe genommen:
Sowohl in der Leistungs- als auch in der Kostenanalyse überzeugen die Anbieter und erreichen mit durchschnittlich 81,2 Punkten insgesamt ein sehr gutes Qualitätsurteil. Gegenüber der Vorstudie 2021 („gut“ mit 78,2 Punkten) kann sich die Branche damit verbessern. Fünf Rechtsschutzversicherer erzielen das Qualitätsurteil „sehr gut“, die weiteren acht schneiden mit einem guten Ergebnis ab.
Kosten- und Leistungsvergleich lohnt
Sowohl bei den Basis- als auch den leistungsstarken Premium-Kombiprodukten kann bei der Wahl des günstigsten anstelle des teuersten Tarifes erheblich gespart werden. Je nach Profil (Versicherungsnehmer) liegt das Sparpotenzial bei den Basis-Tarifen bei bis zu 55,3 Prozent, bei den Premium-Tarifen sogar bei maximal 57,1 Prozent. Spannendes Detail: Die jeweils günstigste Versicherung ohne Selbstbehalt ist kostengünstiger als die meisten Tarife mit 150 Euro Selbstbeteiligung – im Basis- wie auch Premium-Segment.
In puncto Leistungen gibt es bei den Basis-Kombiprodukten deutliche Unterschiede: In der Analyse reichen die Ergebnisse von „sehr gut“ bis „ausreichend“. Wer buchstäblich auf Nummer Sicher gehen will, kann auch einen der Premium-Tarife wählen. Diese verfügen alle über einen Leistungsumfang, der auf einem hohen bis sehr hohen Niveau liegt.
Der persönliche Bedarf sei entscheidend, so Markus Hamer, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Service-Qualität. Einige Basis-Tarife seien trotz der meist niedrigeren Kosten mit umfangreichen Leistungen ausgestattet. Dagegen punkten fast alle Premium-Tarife im Leistungsbereich mit sehr guten Ergebnissen – hier können die Kosten letztlich den Ausschlag geben.
Das Ranking
Testsieger ist KS/Auxilia mit dem Qualitätsurteil „sehr gut“. Der Versicherer überzeugt mit den leistungsstärksten Kombitarifen aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz im Basis- wie auch Premiumbereich. Sowohl bei den speziellen Leistungen als auch den Vertragsbedingungen und dem Versicherungsumfang schneidet das Unternehmen am besten ab. Auch die vergleichsweise niedrigen Prämien der Selbstbehalt-Tarife tragen zum Gesamtsieg bei; ein Produkt ohne Selbstbeteiligung bietet der Versicherer zum Testzeitpunkt nicht an.
Auf Platz zwei positioniert sich WGV (Qualitätsurteil: „sehr gut“). Im Rahmen der Leistungs- und Kostenanalyse erzielt das Unternehmen jeweils sehr gute Ergebnisse. Insbesondere die im Test besten allgemeinen Leistungs- und Tarifmerkmale sowie die in allen untersuchten Fällen niedrigsten Kosten der Basis- und Premium-Tarife mit 150 Euro Selbstbehalt überzeugen. Produkte ohne Selbstbeteiligung zählen nicht zum Portfolio.
Rang drei belegt Roland Rechtsschutz mit einem ebenfalls sehr guten Gesamtergebnis. Ausschlaggebend für das positive Abschneiden sind vor allem die sehr umfangreichen Leistungen der Basis- und Premium-Produkte, die im Test am drittbesten abschneiden. Unter dem Kostenaspekt profiliert sich der Versicherer mit einem sehr attraktiven Basis-Tarif mit Selbstbehalt.
Mit Allrecht (Platz vier) und Itzehoer (Platz fünf) sichern sich noch zwei weitere Versicherer das Qualitätsurteil „sehr gut“.
Weitere Anbieter im Test (alphabetisch):
- ARAG
- BGV Badische Versicherung
- Debeka
- Deurag
- DMB Rechtsschutz
- ERGO
- Örag
- VGH
Fakten zum Test
Das Deutsche Institut für Service-Qualität testete 13 Rechtschutzversicherer. Untersuchungsgegenstand waren die angebotenen Kombinationsprodukte aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz – und zwar sowohl günstige Basis-Tarife wie auch leistungsstarke Premium-Tarife. In der Leistungsanalyse wurden allgemeine Tarifmerkmale, produktspezifische Leistungen, Vertragsbedingungen und Versicherungsumfang untersucht.
Die Kostenanalyse auf Basis von drei Kundenprofilen behandelte die Beitragshöhen (Tarifkosten/Jahresprämien) der Tarife sowohl mit als auch ohne Selbstbehalt. Die Erhebung der Daten erfolgte mittels offizieller Unternehmensanfragen an 25 große Rechtsschutzversicherer (Datenstand: 01. Januar 2023). Zwölf Unternehmen gaben keine Auskunft und blieben deshalb im Test unberücksichtigt.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Rechtsschutzversicherung: Test zeigt Sparpotenziale und Leistungsunterschiede
Eine gute Rechtsschutzversicherung muss nicht teuer sein, zeigt ein aktueller Test des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) im Auftrag von ntv. Wer clever wählt, kann bis zu 58 Prozent sparen. Der Testsieger KS/Auxilia überzeugt in der Untersuchung mit starken Leistungen zu günstigen Prämien.
ServiceAtlas – Analyse zur Kundenorientierung von Rechtsschutzversicherungen
Unter der Lupe: die Kombiprodukte von 13 Rechtschutzversicherungen
DISQ: die besten Rechtsschutzversicherer
Franke und Bornberg: Privater Rechtsschutz mit Qualitätsschub
Das Angebot beim privaten Rechtsschutz steigt, ebenso die Qualität. Für das Rating 2023 wurden insgesamt 112 Tarife mit 311 Variationen von 40 Gesellschaften untersucht. Etwas über 40 Prozent der Tarife erhält die zweithöchste Note (FFF). Die Bestnote (FFF+) gibt es aber nur für zwei Versicherer: ARAG und Roland.
Kfz-Versicherer: Wechselbereitschaft trotz hoher Kundenzufriedenheit
BGH-Urteil: Hundehalter haften auch für gehorsame Hunde
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen auch dann für Schäden haften, wenn ihr Hund gehorsam ist und an der Leine geführt wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH, VI ZR 381/23) in einem aktuellen Urteil entschieden.
BaFin bestraft Tesla-Tochter
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Tesla Financial Service GmbH Bußgelder in Höhe von 11.000 Euro verhängt. Der Grund: Verstöße gegen das Kreditwesengesetz.
BGH erklärt Klauseln zu Verwahrentgelten für unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Banken und Sparkassen dürfen keine Verwahrentgelte auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten erheben. Zudem wurden Klauseln zu Entgelten für Ersatz-Bankkarten und Ersatz-PINs für unwirksam erklärt. Die Urteile könnten weitreichende Folgen für Banken und Kunden haben.
BGH: Ausschluss von Schwammklauseln unwirksam?
Der BGH prüft den weit verbreiteten Ausschluss von Schwammschäden neu – ist er noch gerechtfertigt? Fachanwalt Stephan Michaelis erklärt im Gastbeitrag, warum der Sachverständigenbeweis im Mittelpunkt steht und was das für Versicherungsnehmer und Makler bedeutet.
Verkehrsgerichtstag 2025: Hinterbliebenengeld und Kfz-Schadengutachten im Fokus
Der Verkehrsgerichtstag 2025 widmet sich erneut zentralen Fragen rund um Mobilität und Recht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) präsentiert dazu klare Positionen und hebt zwei Themen besonders hervor: Hinterbliebenengeld und Standards bei Kfz-Schadengutachten. Was hinter diesen Forderungen steckt.
Mängel in der Wohnung: Was Mieter wissen müssen
Mängel in der Mietwohnung gehören zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern. Laut Auswertungen zu Rechtsrisiken bei Privatkunden zählen Mietrechts-Streitigkeiten regelmäßig zu den Top-5. Die ARAG Mietrechts-Expertin Christina Gellert erklärt, welche Rechte und Pflichten Mieter bei Mängeln haben und welche Schritte einzuleiten sind.