Die Parteien der Regierungskoalition haben sich aus Sicht des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) mit dem dritten Entlastungspaket auf Maßnahmen geeinigt, die einen substanziellen Beitrag zur Bewältigung der hohen Inflation und der Energiekrise leisten.
Ein Kommentar der BVR-Präsidentin Marija Kolak
Durch die vielfältigen Entlastungsmaßnahmen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen demonstriert die Koalition Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit. Neben der Entlastung von den extrem hohen Energiepreisen muss die Bundesregierung bald aber auch Impulse zur langfristigen Stärkung der Zukunftsinvestitionen und der Wirtschaftskraft auf den Weg bringen.
Hierzu sollte der Mittelstand zusätzlich steuerlich entlastet werden. Die mit dem Entlastungspaket vorgesehene Anpassung des Steuertarifs (kalte Progression) gleicht lediglich die Effekte durch die hohe Inflation aus. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung möglichst schnell Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Einführung der so genannten Superabschreibung für Klimaschutz und Digitalisierung auf den Weg bringen, um so starke Anreize für die Investitionen der Unternehmen und Privathaushalte zu setzen.
Die mit dem Entlastungspaket beschlossenen Maßnahmen sind zum Teil zu wenig fokussiert. So dürfte eine Senkung von Energiepreisen für alle Haushalte durch den so genannten Preisdeckel beim Stromverbrauch dem Ziel, durch eine Dämpfung der Nachfrage nach Energie den Verbrauch zu verringern, entgegenwirken. Auch ist die Frage der Finanzierung der Maßnahmen noch nicht geklärt, aber entscheidend für deren Erfolg. Wichtig ist dabei, dass die Bundesregierung an dem Ziel festhält, die Regeln der Schuldenbremse ab dem Jahr 2023 wieder einzuhalten.
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