Die Inflation ist zurück. Von der Geldentwertung sind mehr oder weniger alle Wirtschaftsbereiche betroffen. Und selbst Erbschaften bleiben von der Inflation nicht verschont. Allerdings kann man mit geschickter Nachfolgegestaltung der Inflation aktiv begegnen.
Schon weit vor dem Ukrainekrieg haben sich inflationäre Tendenzen im deutschen Immobilienmarkt gezeigt. Hier sind vor allem in den großen und mittelgroßen Städten die Kaufpreise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sprichwörtlich durch die Decke geschossen. Die Folge dieses ungesunden Immobilienbooms beschreibt Rechtsanwalt Dr. Sven Gelbke aus erbrechtlicher Sicht:
Die gestiegenen Immobilienpreise führen vor allem dazu, dass die erbschaftsteuerlichen Freibeträge immer häufiger überschritten werden. Folge davon ist, dass die Erben plötzlich Erbschaftsteuern zahlen müssen.
Das kann laut Gelbke bei der Erbschaft eines Miethauses mit mehreren Mietwohnungen sogar dazu führen, dass die Erben einzelne Wohnungen verkaufen müssen, um die Erbschaftsteuer zahlen zu können.
Steuerliche Freibeträge steigen nicht mit der Inflation
Man spricht in diesem Zusammenhang auch von den armen reichen Erben. Zu diesem Effekt kommt es, wenn die erbschaftsteuerlichen Freibeträge über lange Zeiträume dieselben bleiben, während gleichzeitig der tatsächliche Kaufkraftwert sinkt. Freibetrag bedeutet, dass der Staat bis zu einem bestimmten Wert des Nachlasses keine Erbschaftsteuer erhebt. Bei erbenden Ehegatten beträgt der Freibetrag 500.000 Euro. Konnte man sich vor fünfzehn Jahren für 500.000 Euro noch ein Einfamilienhaus in einer deutschen Großstadt kaufen, dürfte dies mittlerweile in den besseren Lagen nur noch für eine 3-Zimmer-Wohnung reichen.
Besser Vermögen zu Lebzeiten verschenken
Bei größeren Vermögen rät Gelbke Erblassern, die Freibeträge für Schenkungen zu nutzen. Denn auch Schenkungen sind unter Eheleuten bis 500.000 Euro steuerfrei – und das alle 10 Jahre aufs Neue. Auch die Schenkung an die Kinder lohnt sich. Hier liegt die Freigrenze bei 400.000 Euro.
Wer über entsprechendes Vermögen verfügt, sollte diese legale Steuervermeidung alle zehn Jahre nutzen, sonst fällt die Steuer im Erbfall doch an,
so Gelbke, der zugleich Geschäftsführer des Erbrechtsportals ,Die Erbschützer´ ist. Dorthin können sich im Testament oder Erbvertrag übergangene Erben wenden, um wenigstens die ihnen zustehende gesetzliche Abfindung, den Pflichtteil, einzufordern.
Im Pflichtteilsrecht wird die Inflation berücksichtigt
Wer vom Erblasser als Ehegatte oder Kind weniger geerbt hat als die übrigen Erben oder völlig übergangen wurde, hat unter Umständen einen Pflichtteilsanspruch gegen die übrigen Erben. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Hat der Erblasser zum Beispiel seine Frau und einen Sohn in einem Testament als Erben eines Vermögens in Höhe von einer Million Euro eingesetzt und den zweiten Sohn gar nicht bedacht, kann der 125.000 Euro von Mutter und Bruder verlangen. Denn die Mutter würde, wenn kein Testament vorliegen würde, die Hälfte erben und beide Söhne jeweils ein Viertel. Der Pflichtteil des übergangenen Sohns beträgt also ein Achtel oder 125.000 Euro.
Wenn der Vater 500.000 Euro schon im Juni 2016 an seine Frau verschenkt hätte und im Juni 2022 verstorben ist, kann der übergangene Sohn auch diesen Betrag in die Pflichtteilsberechnung einbeziehen. Mehr noch: Für die Berechnung dieses Pflichtteilsergänzungsanspruchs wird eine indexierte Schenkung in Höhe von 543.326,69 € angesetzt, die Inflation also zugunsten des übergangenen Erben berücksichtigt.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Enterbt – was nun?
Behindertentestament: Ein Überblick über rechtliche Grundlagen
Das Behindertentestament unterliegt gesetzlichen Vorgaben, um die Bedürfnisse behinderter Erben optimal sicherzustellen. Das Bürgerliche Gesetzbuch mit den Regeln zu Erbverträgen und Testamenten, hat dabei eine zentrale Bedeutung. Relevant sind Vorschriften zur Testierfreiheit, der Erbeinsetzung und zum Pflichtteil.
12 Kardinalfehler beim Vererben des eigenen Vermögens
Wie eigenes Vermögen richtig vererbt wird, steht im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschrieben. Doch kaum jemand wird die über 400 Paragrafen jemals lesen. Und selbst wenn: Der pure Gesetzestext allein bringt einen nicht weiter. Das richtige Vererben will also gelernt sein.
Erben und Schenken: Für wen sich eine Stiftung lohnt
Beim Erben oder Schenken wertvoller Vermögenswerte fallen in Deutschland hohe Steuern an – Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen. Eine Stiftungsgründung kann Familien dabei helfen, die Steuerlast zu reduzieren und ihre Besitztümer über Generationen hinweg zu schützen.
Erbschaftsteuererhöhung hat keinen Einfluss auf den Pflichtteil
Aufgrund der Gesetzesreform zur Immobilienbewertung könnten die Erbschaftsteuern im kommenden Jahr um 20, 30 oder gar 50 Prozent steigen. Das ist zunächst einmal schlecht für die Erben. Pflichtteilsberechtigte sind dagegen weniger betroffen.
Erbschaftssteuer: Welcher Freibetrag gilt für wen?
Geerbtes Immobilieneigentum muss in Deutschland versteuert werden. Wann die Erbschaftssteuer fällig wird und wie hoch der Steuersatz ausfällt, hängt von der Höhe des Erbes und vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und seinen Erben ab.
Starke Nachfrage nach breit gestreuten ETFs
Der ETF-Markt startete mit robusten Zuflüssen ins Jahr 2025. Besonders breit gestreute Core-Equity-ETFs bleiben gefragt, während auch Anleihe-ETFs von stabilen Rahmenbedingungen profitieren, so der aktuelle ETF-Marktbericht von Vanguard.
Finanzentscheidungen in Partnerschaften: Wer hat das Sagen?
Männer und Frauen bewerten ihre Finanzverantwortung unterschiedlich – eine Verivox-Umfrage zeigt große Wahrnehmungsunterschiede.
Fondskongress 2025 in Mannheim: Neue Trends und alte Herausforderungen
Der Fondskongress 2025 hat einmal mehr bewiesen, dass die Investmentbranche im stetigen Wandel ist. Zwei Tage lang trafen sich führende Experten, Finanzberater und Asset Manager im Congress Center Rosengarten in Mannheim, um über die Zukunft der Finanzwelt zu diskutieren.
Inflation frisst Sparzinsen auf – Festgeld-Realzins wieder negativ
Festgeld bringt Sparerinnen und Sparern im Durchschnitt nicht mehr genug Rendite, um die Inflation auszugleichen. Laut einer aktuellen Verivox-Auswertung liegt der Realzins erstmals seit einem Jahr wieder im negativen Bereich. Dennoch gibt es Möglichkeiten, sich gegen den schleichenden Wertverlust zu schützen.
Finanzplanung auf dem Tiefpunkt: Nur 26 Prozent der Deutschen planen ihre Finanzen aktiv
Die finanzielle Absicherung wird in Zeiten unsicherer Rentensysteme und wachsender Altersarmut immer wichtiger. Dennoch haben nur 26,3 Prozent der Menschen in Deutschland einen Finanzplan für 2025, wie eine aktuelle Umfrage der LV 1871 zeigt.
Die beliebtesten Geldanlagen 2024/2025
Immobilien, Tagesgeld, Gold und Fonds sind die Favoriten der Deutschen für das kommende Jahr. Sicherheit bleibt der wichtigste Faktor bei der Geldanlage.