Die rechtlichen Grundlagen für das Pflichtteilsrecht finden sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das die wesentlichen Bestimmungen regelt. Diese definieren die Pflichtteilsberechtigten sowie die Höhe des Pflichtteils, der grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Weitere relevante Bestimmungen betreffen das Pflichtteilsstrafrecht, das die Möglichkeiten des Erblassers beschreibt, den Pflichtteil unter bestimmten Umständen zu entziehen.