Pensionskassen sind in Deutschland der zweitgrößte Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und stehen derzeit unter erheblichem Druck. Fast zwei Drittel (62 Prozent) der befragten Pensionskassenverantwortlichen fordern, dass sich regulatorisch einiges ändern sollte, damit Pensionskassen positive Zukunftsaussichten haben.
Dies ergab eine Umfrage im Rahmen des Pensionskassentages der Unternehmensberatung Willis Towers Watson. Außerdem zeigt sich, dass ESG-Kriterien bereits heute in fast der Hälfte (48 Prozent) der befragten Einrichtungen eine wesentliche Rolle bei Anlageentscheidungen spielen.
Positive Zukunftsaussichten: regulatorische Veränderungen erforderlich
Pensionskassen würden seit mehr als 100 Jahren und für viele Millionen Menschen eine verlässliche Altersvorsorge bieten, berichtet Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson.
Jedoch seien die regulatorischen Anforderungen in den letzten 15 Jahren erheblich angestiegen. Gleichzeitig ließe sich im Niedrigzinsumfeld mit den für Pensionskassen vorgeschriebenen sicheren Anlagen kaum noch auskömmliche Erträge erzielen.
Pensionskassen benötigen regulatorische Anpassungen
Ich gehe davon aus, dass auch nach der Bundestagswahl das Ziel einer weiteren Verbreitung der bAV auf der Tagesordnung bleibt. Gerade deshalb ist es unerlässlich, genau zu prüfen, welche regulatorischen Anforderungen wie zu einer substanziellen und verlässlichen bAV beitragen, betont Conrads. Viele Pensionskassen werden allein aufgrund der ausufernden Masse an regulatorischen Anforderungen und Umsetzungsnotwendigkeiten zunehmend überfordert.
Darüber hinaus benötigen sie – gerade auch angesichts der Belastungen durch den Niedrigzins – mehr Flexibilität:
So könnten beispielsweise unter genau definierten Voraussetzungen temporäre Unterdeckungen zugelassen werden, damit die Einrichtungen chancenreicher investieren und die damit einhergehenden Volatilitäten besser aushalten könnten,
schlägt Dr. Rafael Krönung von Willis Towers Watson vor.
Zusammenspiel von Arbeitgeber und Pensionskassen wünschenswert
Mehr Freiheitsgrade wären auch im Zusammenspiel zwischen Pensionskassen und Arbeitgebern wünschenswert, so der Pensionskassenexperte. Es könne zum Beispiel ermöglicht werden, dass bislang über eine Pensionskasse finanzierte Leistungen wieder vom Arbeitgeber übernommen werden, um die Pensionskassen zu entlasten.
Hierzu sei es dringend erforderlich, arbeitsrechtliche und versicherungsaufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen zu harmonisieren, damit Lösungsansätze, die in einem Rechtsgebiet zulässig sind, nicht durch Beschränkungen im anderen Bereich verhindert werden.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen schätzt lediglich ein Siebtel der Pensionskassenvertreter (14 Prozent) die Pensionskasse uneingeschränkt als interessanten Durchführungsweg der bAV. Ein Fünftel (22 Prozent) sagt jedoch, dass Pensionskassen in der derzeitigen Form kein attraktiver Durchführungsweg mehr seien.
Nachhaltige Anlage der Pensionsvermögen weit verbreitet
Nicht nur aufgrund regulatorischer Vorschriften, sondern auch aufgrund übergreifender gesellschaftlicher Entwicklungen und unter Renditegesichtspunkten achten Pensionskassen stärker auf eine nachhaltige Anlage ihrer Vermögen.
Fast die Hälfte (48 Prozent) der befragten Pensionskassenvertreter gaben an, dass die so genannten ESG-Kriterien (ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Kriterien, engl.: environmental, social, governance) bereits jetzt für zukünftige Investments eine Rolle spielen.
Darüber hinaus überprüft ein Siebtel (15 Prozent) auch ihr Bestandsportfolio auf diese Kriterien. Ein Drittel der befragten Pensionskassenvertreter (32 Prozent) plant allerdings, abzuwarten bis sich ein Marktstandard in der nachhaltigen Vermögensanlage etabliert hat.
Bei fünf Prozent gelten ESG-Kriterien als nachrangig, hier liegt der Fokus in der Kapitalanlage auf der Sicherstellung ausreichender Erträge.
Auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Anlagen verbessern langfristig das Rendite-Risiko-Verhältnis,
erklärt Pensionskassenexperte Krönung. “Insofern geht es bei der Berücksichtigung von ESG-Kriterien nicht nur um das gute Gewissen, sondern vor allem auch um eine Optimierung der Anlagestrategie”, betont der Pensionskassenexperte.
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