Finanzanlagenvermittler fallen nicht in Anwendungsbereich der Offenlegungs-VO

Veröffentlichung: 26.05.2021, 10:05 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Im Rahmen erweiternder Nachhaltigkeitserwägungen wurden in der EU-Verordnung 2019/2088 (Offenlegungs-VO) neue Offenlegungspflichten im Vermittlersektor beschlossen. Als Verordnung entfaltet dieser Beschluss unmittelbar Rechtskraft und muss nicht in deutsches Recht umgesetzt werden. Kerngehalt der Regelung ist die Anpassung des Homepage-Auftritts.

(PDF)
Anzugtraeger-Laptop-Park-300414404-AS-CherriesAnzugtraeger-Laptop-Park-300414404-AS-CherriesCherries – stock.adobe.com

Ein Beitrag von Rechtsanwältin Riccarda-Katharina Graul.

Die EU-Verordnung 2019/2088 ist bereits zum 10.03.2021 in Kraft getreten. Bisher stellte sich auch noch die Frage, ob Finanzanlagenvermittler*innen in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung 2019/2088 (Offenlegungs-VO) fallen.

Neue Verordnung – Neue Pflichten für Vermittler?

Finanzdienstleister müssen seit dem 10.03.2021 offenlegen, wie Nachhaltigkeitsthemen in ihren Strategien, Prozessen und Produkten Berücksichtigung finden. Sie sind verpflichtet Anleger darüber informieren, inwieweit ökologische und soziale Kriterien und Standards der guten Unternehmensführung Beachtung finden.

Die Informations- und Offenlegungspflichten umfassen dabei Veröffentlichungen auf der Internetseite des Finanzdienstleisters sowie Veröffentlichungen in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten (vgl. hierzu: Neue Verordnung – Neue Pflichten für Vermittler?).

Ungeklärt war bislang die Frage, ob Finanzanlagenvermittler*innen mit Erlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung in den sachlichen Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (Offenlegungsverordnung) fallen oder über die in Deutschland umgesetzte fakultative Ausnahme in Artikel 3, MiFID II von der Offenlegungsverordnung ausgenommen sind.

Einschätzung der BaFin zu Finanzanlagevermittler*innen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nunmehr auf ihrer Homepage eine kurze Einschätzung dahingehend abgegeben, dass Finanzanlagenvermittler nicht Adressat der Offenlegungs-VO sind.

Zur Begründung führt die BaFin an, dass Finanzanlagevermittler gem. § 34 f Abs. 1 GewO innerhalb der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG tätig sein müssen, somit kein Finanzdienstleistungsinstitut und mithin auch kein Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind.

Vom Wortlaut der Verordnung her fallen Finanzanlagenvermittler nach § 34 f GewO demnach nicht unter die Offenlegungs-VO.

Einer Verpflichtung, Nachhaltigkeits-Informationen im Rahmen des eigenen Internetauftritts zu veröffentlichen beziehungsweise vorvertragliche Informationen im Rahmen der Beratungsdokumentation aufzunehmen, unterliegen Finanzanlagenvermittler*innen daher nicht.

Ob die BaFin an ihrer aktuellen Einschätzung festhalten wird oder ihre Ansicht über den sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift nochmal ändert, ist derzeit noch nicht absehbar. Aus diesem Grunde raten wir den betroffenen Vermittlern an, sich weitergehen über diese Thematik zu informieren.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Das endgültige Ende einer jahrzehntelangen Bancassurance-Partnerschaft zwischen der Targobank und dem Talanx-Konzern ist vollzogen.Das endgültige Ende einer jahrzehntelangen Bancassurance-Partnerschaft zwischen der Targobank und dem Talanx-Konzern ist vollzogen.Foto: TARGOBANK AG, Tom Lorenz
Assekuranz

HDI bündelt Bancassurance-Geschäft: Neue Hildener Versicherung verschwindet nach nur acht Monaten wieder

Die Neue Hildener Versicherung verschwindet bereits wenige Monate nach ihrer Umbenennung wieder vom Markt. Mit der Verschmelzung auf die Lifestyle Protection AG setzt HDI die Neuordnung seines Bancassurance-Geschäfts konsequent fort.
Sterbegeldversicherungen zahlen im Todesfall eine zuvor vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen, um Bestattungskosten aufzufangen.Sterbegeldversicherungen zahlen im Todesfall eine zuvor vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen, um Bestattungskosten aufzufangen.Redaktion experten.de / KI-generiert
Unternehmen

BaFin entzieht Bochumer Sterbekasse die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb

Der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit verliert seine Zulassung. Fehlinvestitionen in Pflegeimmobilien bringen den traditionsreichen Sterbegeldversicherer in existenzielle Schwierigkeiten.
Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und PensionsfondsaufsichtJulia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und PensionsfondsaufsichtMatthias Sandmann
Assekuranz

BaFin: KI ja – aber nicht um jeden Preis

Künstliche Intelligenz ist für Versicherer unverzichtbar – doch die Aufsicht setzt klare Leitplanken. Wo aus Sicht der BaFin die Grenzen verlaufen, erklärt Julia Wiens im Gespräch mit insureNXT.
Starkregen, Hochwasser, Waldbrände: Extreme Naturereignisse nehmen weltweit zu und verursachen immer höhere Schäden.Starkregen, Hochwasser, Waldbrände: Extreme Naturereignisse nehmen weltweit zu und verursachen immer höhere Schäden.DALL-E
Assekuranz

Klimarisiken: Unternehmensbewertungen als Kompass in stürmischen Zeiten

Extreme Wetterereignisse stellen die Versicherungswirtschaft vor eine Zeitenwende. Eine solide Kapitalbasis reicht nicht mehr – gefragt ist Anpassungsfähigkeit. Warum unabhängige Stabilitätsbewertungen gerade jetzt zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil werden könnten, erklärt Abdulkadir Cebi, Bereichsleiter bei Assekurata.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

Beihilfe im Wandel
Ausgabe 10/26

Beihilfe im Wandel

Dr. Günther Blaich, Dr. Gerd Sautter und Fabian Ober - INTER
"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"
Ausgabe 07/26

"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"

Klaus Liebig und Robert Schmidt, Geschäftsführer der vfm Gruppe
"Nicht laut, aber immer noch relevant"
Ausgabe 05/26

"Nicht laut, aber immer noch relevant"

Wibke Becker - Generalbevollmächtigte & Leiterin Maklervertrieb - Continentale - Mannheimer - EUROPA
"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht