Zurich weitet virtuelle Fahrzeugbegutachtung aus

Um das Infektionsrisiko durch das Coronavirus zu verringern, weitet die Zurich Gruppe Deutschland ihre virtuelle Fahrzeugbegutachtung deutlich aus.

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Die virtuelle Fahrzeugbegutachtung erfolgt durch die Zurich Videotelefonie-Technologie, die im vergangenen Jahr für die Schadenbegutachtung bei Kraftfahrzeugen eingeführt wurde. Bisher kam die Technik lediglich bei der Begutachtung von kleineren Kraftfahrzeug- oder Sachschäden zum Einsatz. Diese wird nun zusätzlich auch im Underwriting verwendet. Damit hat der Kunde ein geringeres Ansteckungsrisiko mit COVID-19, da Fahrzeuge nicht mehr persönlich von einem Sachverständigen in Augenschein genommen werden müssen.

Per Smartphone können die Fahrzeuge live von Zurich-Sachverständigen begutachtet sowie dokumentiert werden. Nur noch bei komplizierten Schadenfällen ist ein Außen-Einsatz unvermeidbar.

Markus Troche, Head of Claims bei der Zurich Gruppe Deutschland, sagt:

„Die Zurich Videotelefonie ist Teil unseres Mobilitätskonzepts, das nun neben der Schadenbegutachtung noch um einen Schritt erweitert wurde. Schon beim Abschluss einer Versicherung bleibt der Kunde so deutlich flexibler und kann zügiger mit dem Zurich Versicherungsschutz starten. Auch im Schadenfall können wir so für deutlich mehr Mobilität sorgen: Durch die schnelle Begutachtung per Smartphone ist der Wagen zügiger in der Werkstatt oder ein Ersatzwagen bestellt.“

Zur Handhabung der Zurich Videotelefonie

Nach der Schadenmeldung oder der Anfrage für eine Kfz-Versicherung für spezielle Fahrzeuge erhält der Kunde einen Link auf sein Smartphone. Dieses stellt eine sichere Verbindung mit dem Zurich-Sachverständigen her. Der Experte hilft, das Auto oder den Schaden richtig zu dokumentieren, indem er den Kunden anleitet, wie passende Bilder zu machen sind.

Zur optischen Unterstützung werden die vom Kunden detaillierter zu filmenden Bereiche auf dem Smartphone-Display in Echtzeit markiert. Die Bilder erreichen direkt die Systeme des Versicherers, sodass eine schnelle Einschätzung und anschließende Regulierung beziehungsweise Vertragsabschluss vorgenommen werden kann.

Auf Basis dieser virtuellen Besichtigung kann Zurich dann bei Bedarf auch schnell unterstützende Maßnahmen einleiten, mit dem Kunden besprechen und auf Wunsch auch die Behebung des Schadens in einer Partnerwerkstatt organisieren.

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