Ab 31.12.2024 droht die Verjährung der rechtlichen Schadenersatzansprüche aus § 84 AMG. Sollte sich aufgrund der unvermeidbaren BGH-Rechtsprechung ergeben, dass Deckungsablehnungen der Versicherer rechtswidrig und Versicherte gehindert waren, in unverjährter Zeit erfolgsversprechende Schadenersatzklagen einzureichen, dürften Schadenersatzansprüche gegen Rechtsschutzversicherungen bestehen.