Die Koffer sind gepackt, die Ferien stehen vor der Tür – für viele Familien geht es in diesen Tagen in die Ferien. Das Auto hat bei Urlaubsreisen viele Vorteile: Man kann mehr Gepäck mitnehmen und ist am Urlaubsort flexibel. Wer seine Reise gut vorbereitet und genügend Pausen einplant, kommt entspannt ans Ziel. Der Nachteil: Passiert im Ausland ein Unfall, ist das oft mit großem Ärger verbunden – gerade, wenn auch noch das Sprachproblem dazukommt. Knapp 3.000 Auslandsschäden pro Jahr zählt allein die AXA Versicherung bei Privatkunden – Tendenz steigend.
“Wir sehen einen klaren “Sommerferien-Effekt”, erklärt Philipp Steinbrück, Leiter Kraftfahrtschaden bei AXA. “Im zweiten Halbjahr haben wir 50 Prozent mehr Schäden im Ausland als im ersten Halbjahr. Für unsere Kunden sind Unfälle im Ausland eine große Belastung. Statt den Urlaub zu genießen, muss man sich plötzlich mit Unfallgegner, Polizei und der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen – und das auch noch in einer fremden Sprache, die man möglicherweise gar nicht spricht.”
Kleiner Schaden, großer Ärger
Oft sind es die kleinen Schäden, die ziemlich nerven: der Einheimische, der beim Ausparken die eigene Autotür beschädigt oder der klassische Parkrempler – trotzdem muss man sich manchmal lange mit einem ausländischen Versicherer auseinandersetzen. Was Viele nicht wissen: Ein Schaden im Ausland wird nach ausländischem Recht reguliert – man hat also nicht den gleichen Anspruch wie in Deutschland. Zum Beispiel werden die Kosten für einen Ersatzwagen oft nicht übernommen. Auf der sicheren Seite sind Autobesitzer:innen, die selbst eine leistungsstarke Vollkasko-Versicherung haben. Pannenservice im Schadenfall bieten die meisten Kfz-Versicherungen.
Wer in seinem Vertrag auch eine Schadenersatzversicherung bei Auslandsreisen vereinbart hat, kann sich ganz entspannt zurücklehnen. Bei AXA ist diese Schadenersatzversicherung bei Auslandsreisen im Tarif mobil komfort ohne Mehrbeitrag enthalten. Auch Online-Kunden können den Baustein „Extraschutz“ in ihre Kfz-Versicherung integrieren. Kommt es zu einem nachweislich unverschuldeten Unfall, tritt der eigene Versicherer in Vorleistung – so, als wäre der Unfallgegner ebenfalls dort versichert. Anschließend holt sich die Versicherung das Geld beim Verursacher oder dessen Versicherung wieder. Den eigenen Schadenfreiheitsrabatt belastet die Schadenersatzversicherung für Auslandsreisen dabei nicht.
Tipps für eine reibungslose Abwicklung
Den Schutz gibt es bei der AXA Versicherung für Pkw, Campingfahrzeuge und Krafträder in der Europäischen Union – ohne das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland – sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Ein Tipp: Hat es gekracht, sollte man den Schaden möglichst durch die Polizei aufnehmen lassen und das Formular "Europäischer Unfallbericht" ausfüllen und von allen Beteiligten unterschreiben lassen. Fotos von den Unfallfahrzeugen, der Verkehrssituation und vom Ausweis, Führerschein und Fahrzeugschein des Unfallgegners sind ebenfalls sehr hilfreich. Denn die Versicherung kann den Schaden nur dann regulieren, wenn alle notwendigen Nachweise vorliegen.
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