Der Waldeigentümer haftet nicht für sogenannte „waldtypische Gefahren“, urteilte das Oberlandesgericht Köln.
Ein Mountainbiker stürzte, als an einer abschüssigen Stelle eine Hangsicherung aus Holzstämmen den Weg kreuzte. Nach Angabe des Klägers konnte er diese nicht erkennen. Dabei verletzte er sich erheblich. Er verklagte daraufhin die Gemeinde, welcher der Wald gehört, auf Schmerzensgeld. Nach Ansicht des Mountainbikers hat sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, da sie eine solche Gefahrenstelle auf ihrem Waldweg zugelassen habe.
Das Oberlandesgericht Köln urteilte, dass Waldbesucher damit rechnen müssen, dass Waldwege an Hängen durch Baumstämme abgestützt oder abgefangen werden und sie damit größere Stufen aufweisen können.
Zwar haben Gemeinden grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht für ihre Wege. Diese bezieht sich aber insbesondere auf Gefahren, die Passanten nicht ohne Weiteres selbst erkennen können.
Aber aus dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen geht hervor, dass Waldeigentümer nicht für „waldtypische Gefahren“ hafteten. Um genau so einen Fall handle es sich hier.
Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, erklärt:
„Der Mountainbiker war hier auf einer abschüssigen, unübersichtlichen und von Felsgestein durchzogenen Strecke unterwegs gewesen. Wenn er diese nicht ausreichend einsehen konnte, um Hindernisse zu erkennen, hätte er nach Ansicht des Gerichts absteigen müssen.“
Beschluss vom 23. April 2019 (Oberlandesgericht Köln, Az. 1 U 12/19)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Wer haftet bei Bauarbeiten für Schäden auf öffentlicher Straße?
Anrechnung einer vom Versicherer aufgebauten Altersversorgung auf den Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters
Mulde auf dem Gehweg: Kein Schmerzensgeld für Fußgänger
Fahrverbot bei Tempoverstoß nach über einem Jahr ist möglich
Wer haftet für ein beschädigtes Paket?
Sicherheitslücken bei Smartphones: Elektronikmarkt muss nicht informieren
Pensions-Sicherungs-Verein kann Forderungen 30 Jahre lang geltend machen
Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) in Insolvenzverfahren verjähren erst nach 30 Jahren. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Eine Verjährung nach drei Jahren, wie von einem Insolvenzverwalter gefordert, lehnten die Richter ab.
BGH: Automatische Beendigung einer D&O-Versicherung bei Insolvenz unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Dezember 2024 eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer D&O-Versicherung für unwirksam erklärt, die den Versicherungsschutz automatisch mit Ablauf der Versicherungsperiode bei Insolvenzantragstellung beendet.
Allianz unterliegt vor Gericht: Riester-Rente darf nicht gekürzt werden
Ein bedeutendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart sorgt für Aufsehen in der Versicherungsbranche: Die Allianz Lebensversicherungs-AG darf eine umstrittene Klausel in ihren fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen nicht mehr verwenden.
Reiserücktritt wegen Covid-19: BGH schafft Klarheit
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Für die Beurteilung eines Reiserücktritts wegen Covid-19 sind nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend. Was diese Entscheidung für Reisende, Veranstalter und Versicherer bedeutet.
Gericht stärkt Post-COVID-Erkrankte: Der Fall eines Krankenpflegers und seine Bedeutung
Ein Krankenpfleger aus Baden-Württemberg steht im Mittelpunkt eines Rechtsstreits, der weit über seinen persönlichen Fall hinaus Signalwirkung entfalten könnte. Der Mann leidet bis heute an schweren Langzeitfolgen. Dennoch verweigerte die Unfallkasse Baden-Württemberg ihm die Zahlung einer Verletztenrente.
Fahrt zur Tankstelle zählt nicht als Arbeitsweg
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Eine Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg und fällt daher nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Fall verdeutlicht die Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Sphäre.