Die R+V Krankenversicherung AG hat die Pflegemonatsgelder der neuen R+V-PflegeVorsorge auf die fünf Pflegegrade und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung abgestimmt.
Zur Auswahl stehen bei der R+V wie gewohnt die drei Varianten classic, comfort und premium.
Nina Henschel, Vorstandsmitglied der R+V Krankenversicherung AG, erklärt:
„Pflegebedürftig zu werden ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Es kann jeden treffen, unabhängig vom Alter. So beträgt zum Beispiel die Wahrscheinlichkeit, dass es bei Ehepaaren mindestens einen von beiden trifft, 89 Prozent. Deshalb ist eine Pflege-Zusatzversicherung ein wesentlicher Bestandteil des Vermögensschutzes.“
Die neuen Produkte sind gerade auch für junge Familien interessant, die oft besondere Herausforderungen zu meistern haben. Wenn ein Partner nach der Geburt in Elternzeit geht oder eine Hausfinanzierung läuft, ist das Geld meist knapp.
Nina Henschel erläutert:
„Da hilft es sehr, dass bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes das doppelte Pflegemonatsgeld gezahlt wird, wenn ein versicherter Elternteil pflegebedürftig wird – in allen Pflegeraden und unabhängig davon, ob das Kind noch bei den Eltern wohnt.“
Auch können Eltern direkt nach der Geburt eine Beitragspause von bis zu zwei Jahren einlegen – bei weiterhin vollem Versicherungsschutz. Kinder können in Abhängigkeit vom gewählten Pflegemonatsgeld und dem Tarif schon für fünf Euro im Monat abgesichert werden.
Weitere Leistungen
In der premium-Variante können beispielsweise 100 Prozent der vereinbarten Monatsleistung bereits ab Pflegegrad 2 abgesichert werden.
Zudem gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung, zum Beispiel bei Heirat oder bei einer Immobilienfinanzierung.
Durch umfangreiche Assistance-Leistungen ist der Kunde im Pflegefall nicht auf sich alleine gestellt. In Zusammenarbeit mit den Maltesern werden zum Beispiel eine rund um die Uhr erreichbare Hotline mit umfassenden Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Pflege, eine Pflegeheimplatzgarantie für Notfälle innerhalb von 24 Stunden sowie auf Wunsch eine Pflegeberatung direkt zu Hause angeboten.
Auf Wunsch kann zum Pflegemonatsgeld zusätzlich eine Einmalleistung („PflegeVorsorge cash“) vereinbart werden, und zwar in Höhe von 4.000, 8.000 oder 12.000 Euro. Dieses Geld kann man im Pflegefall ab Pflegegrad 2 ebenfalls frei verwenden, zum Beispiel für nötige Umbaumaßnahmen – etwa für breitere Türen, einen Bad-Umbau oder den Einbau eines Treppenlifts.
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