Seit dem 23. Februar 2018 ist das IDD-Umsetzungsgesetz in Kraft. Was hat die IDD bewirkt und welche Herausforderungen gibt es noch zu bewältigen? Das ifa – Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften mit einer Bestandsaufnahme.
Was hat die Insurance Distribution Directive bewirkt?
Neben der eingeführten Weiterbildungspflicht für vertrieblich Tätige, haben Hersteller durch das neue Produktfreigabeverfahren sicherzustellen, dass ein Produkt nur an den bestimmten Zielmarkt vertrieben wird. Die Beratung der Kunden erfolgt nun gründlicher und ist lückenloser dokumentiert, sodass sich die Vorteile eines deutlich strukturierteren Beratungsprozesses zeigen können.
Welche Herausforderungen gab es? Was ist zu tun?
Bisher werden Zielmarktbeschreibungen von vielen Herstellern nur für neue Produkte oder bei gravierenden Veränderungen an bestehenden Produkten erstellt. Dies führt dazu, dass Makler und Mehrfachagenten die erforderliche Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung auf einer unvollständigen Informationsbasis durchführen.
Auch ist das Niveau der Produktvertriebsvorkehrungen nicht gleich, die sicherstellen sollen, dass den Zielen, Interessen und Merkmalen der Kunden ausreichend Rechnung getragen wird.
Nachdem nun ein Jahr lang praktischer Erfahrungen gesammelt werden konnten, muss nun nachjustiert und erweitert werden. Vor allem gibt es bisher in der Regel noch kein systematisches Produkt-Controlling.
Das heißt, dass hierzu ein neuer Controlling-Prozess aufgesetzt werden muss, bei dem –abhängig von der Produktkategorie – ganz unterschiedliche Aspekte betrachtet werden müssen.
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