Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 wird es einfacher, eine Mini-PV-Anlage zu betreiben. Es soll die Energiewende in Deutschland unterstützen und den Ausbau erneuerbarer Energien fördern, damit Deutschland seine Klimaziele erreicht. Welche Vorteile das sind, zeigt die kurze Übersicht.
Vorteil 1: Weniger Bürokratie
Seit 1. April 2024 reicht eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur mit wenigen, einfach einzugebenden Daten aus, um ein Balkonkraftwerk zu betreiben. Die Meldepflicht beim Netzbetreiber fällt weg.
Vorteil 2: Höhere Leistungsgrenze
Balkonsolaranlagen können leistungsfähiger ein: Für Geräte mit einer installierten Leistung von bis zu zwei Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt mit Inkrafttreten des Solarpakets 1 eine vereinfachte Anmeldung. Das bedeutet: Statt 600-Watt-Anlagen sind künftig 800-Watt-Anlagen erlaubt.
Vorteil 3: Einfachere Installation
In Zukunft sollen Mini-PV-Anlagen über einen normalen Stecker verfügen, wie sie auch andere Haushaltsgeräte haben. Das vereinfacht die Installation.
Vorteil 4: Alter Zähler kein Hindernis
Falls man noch einen alten Ferraris-Zähler hat, muss man nach Inkrafttreten des Gesetzes mit der Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks nicht mehr warten, bis ein neuer digitaler Zweirichtungszähler installiert ist. Vorübergehend darf dann ein Zähler rückwärtslaufen. Das reduziert die Stromrechnung.
Vorteil 5: CO2-Fußabdruck minimieren
Mit einer eigenen Balkon-Solaranlage verkleinert man seinen CO2-Fußabdruck und trägt zum Schutz des Klimas bei.
Mini-PV-Anlage absichern
Gegen Schäden zum Beispiel durch Hagel, Sturm und Überspannung können Mieter ein Balkonkraftwerk in der Regel über die Hausratversicherung absichern, als Eigentümer über die Wohngebäudeversicherung, wenn die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden ist. Beschädigt man ein Balkonkraftwerk, das man nicht besitzt, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Ebenso, wenn die eigene Mini-PV-Anlage jemand anderem einen Schaden zufügt.
Themen:
LESEN SIE AUCH
DEVK erweitert Schutz für Balkonkraftwerke
Laut Statista waren 2023 bereits über 300.000 Mini-Solaranlagen bundesweit in Betrieb – Tendenz steigend. Und mittlerweile gibt es sie in Baumärkten zu kaufen, online oder beim Discounter. Die DEVK versichert Balkonkraftwerke jetzt bis 800 Watt kostenlos über die Hausratversicherung.
Blitz- und Überspannungsschäden 2024 auf Rekordniveau
Blitze und ihre Folgen haben im Jahr 2024 massive Schäden in deutschen Haushalten angerichtet. Nach aktuellen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden im vergangenen Jahr rund 220.000 Blitz- und Überspannungsschäden gemeldet – eine Zahl, die sich auf ein Schadenereignis alle zweieinhalb Minuten herunterbrechen lässt.
Wohnungseinbrüche kosten Versicherer immer mehr
Wohnungseinbruch bleibt ein teures und belastendes Risiko: 2024 zahlten deutsche Versicherer 350 Millionen Euro für rund 90.000 Einbrüche. Der finanzielle Schaden pro Fall steigt – vor allem durch den Diebstahl hochwertiger Technik. Der GDV ruft zu mehr Investitionen in mechanische und elektronische Sicherheitsmaßnahmen auf.
Pannenhilfe für Haus und Wohnung: ADAC und Allianz startet gemeinsam mit neuem Angebot
Der ADAC und die Allianz gehen mit einem neuen Versicherungsangebot an den Markt: Die gemeinsam betriebene ADAC Zuhause Versicherung AG bietet einen leistungsstarken Schutzbrief für das private Zuhause sowie eine neue Hausratversicherung an.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Mietpreisbremse bis 2029 verlängert – politische Debatte über Wirksamkeit und Wohnraumpolitik
Der Bundestag hat die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert – doch Kritik an ihrer Wirksamkeit reißt nicht ab. Während SPD und Union das Signal für Mieterschutz betonen, spricht die Linke von einem „schlechten Witz“. Die Debatte rückt die ungelöste Wohnraumkrise und die Notwendigkeit tiefgreifender Reformen ins Zentrum.
Ungeziefer in der Mietwohnung: Wer trägt die Verantwortung – und wann?
Wenn Schädlinge zur Mietfrage werden: Wer zahlt, wenn Kakerlaken, Papierfischchen oder Mäuse die Wohnung befallen? Besonders im Sommer häufen sich die Fälle – und damit auch die rechtlichen Konflikte. Ein Überblick über Rechte, Pflichten und Fallstricke für Mieter und Vermieter.
Wohngebäudeversicherung: „Preisanstieg zieht sich durch den gesamten Markt“
Eine Wohngebäudeversicherung bleibt ein essenzieller Bestandteil des privaten Risikomanagements. Doch wie steht es um Qualität und Preisentwicklung aktueller Tarife? Das aktuelle Rating von Franke und Bornberg gibt Antworten – und zeigt: Während die Tarifqualität tendenziell steigt, ziehen die Prämien weiter spürbar an. Hintergrund sind massive Schadenkosten, die Versicherer zur Anpassung zwingen.
Bauturbo oder Bürokratie-Bremse? Was die Baurechtsreform 2025 wirklich bewirkt
Der Baurechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Koenen hat die geplanten Änderungen im Baugesetzbuch analysiert – und kommt zu einem differenzierten Fazit: Die Baurechtsreform 2025 hat das Potenzial, mehr zu sein als bloße Symbolpolitik. Doch der von Bundesbauministerin Verena Hubertz angekündigte „Bauturbo“ zündet nur, wenn Kommunen und Behörden den neuen Spielraum auch mutig nutzen.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.