Beitragsbemessungsgrenze soll ab 2024 steigen

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Verschiedenen Medienberichten zufolge plant die Bundesregierung einen erneuten Anstieg der Versicherungspflichtgrenze sowie der Beitragsbemessungsgrenze.

Der Verordnungsentwurf der Bundesregierung sieht vor die Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit monatlich 4.987,50 Euro auf 5.175 Euro ab Januar 2024 anzuheben. Zusätzlich ist eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze vorgesehen, ab der sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer privat versichern können. Der bisher gültige Wert von 66.000 Euro jährlich soll auf 69.300 Euro im Jahr steigen. 

Insofern müsste Angestellte im kommenden Jahr wieder mehr verdienen, um entscheiden zu können, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchten. Die geplante Erhöhung bei der Beitragsbemessungsgrenze bedeutet ab Januar 2024 ein Sprung um 3,8 Prozent nach oben. Zum Vergleich, waren 2021 waren es „noch“ 3,1 Prozent. Auch die Versicherungspflichtgrenze ist mit 4,1 Prozent Steigerung höher als noch im Vorjahr. Damals lag die Anhebung bei 3,5 Prozent.