Die Unionsfraktion fordert Reformen in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Die rechtlichen Grundlagen der Tarifstruktur in der PKV seien seit mehr als 15 Jahren nicht wesentlich verändert worden. Beiträge würden allein aufgrund langjährig überkommener Gesetze und Verordnungen angepasst, heißt es in einem Antrag (20/11762) der Fraktion.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion argumentiert in ihrem Antrag, dass die aktuelle Gesetzeslage dazu führt, dass privat Krankenversicherte Beitragsanpassungen in der Regel unregelmäßig erhielten. Nicht Beihilfeberechtigte würden mitunter mit Erhöhungen im zweistelligen Prozentbereich konfrontiert. Hinzu kommt, dass die Jahre mit deutlichen Beitragsanpassen und somit starken Steigerungen für die Versicherten mit Blick auf ihre persönliche Finanzplanung wenig vorhersehbar und somit kalkulierbar sind.
Hinzu komme, dass der sogenannte „gesetzliche Zuschlag“ auf Beiträge zur Krankenvollversicherung, der dazu dient, Mittel anzusparen, um für Versicherte ab dem 65. Lebensjahr Beitragserhöhungen abzumildern, seit 23 Jahren nicht an die gestiegene Lebenserwartung und das höhere Renteneintrittsalter angepasst worden sei. Überarbeitungswürdig sei auch die Ausgestaltung der Sozialtarife.
Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem eine Beitragsverstetigung in der PKV mit häufigeren, aber gleichmäßigeren Preisanpassungen wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Außerdem sollte der Standardtarif für alle Mitglieder der PKV geöffnet werden, um eine Entlastung für Versicherte in finanziell schwierigen Lebenslagen zu ermöglichen.
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