In verkehrsberuhigten Bereichen, sowie bei haltenden Bussen mit Warnblinklicht und an Haltestellen von Straßenbahnen ist für vorbeifahrende Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Allerdings ist in der Straßenverkehrsordnung nicht festgelegt, welches Tempo bei Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden muss. Wie schnell darf man sein?
Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, klärt auf
Wichtig ist, dass Fahrzeugführer schnell und rechtzeitig bremsen und anhalten können, wenn beispielsweise an einer Haltestelle ein Passagier plötzlich die Straße überquert oder in einer verkehrsberuhigten Zone unvermittelt ein Kind über die Straße läuft.
Mangels konkreter Festlegung, was unter Schrittgeschwindigkeit genau zu verstehen ist, mussten die Gerichte darüber entscheiden. Die Rechtsprechung ist da nicht einheitlich. Manche Gerichte orientieren sich an der Geschwindigkeit eines Fußgängers. Daher wird meist ein Tempo zwischen vier und sieben, von einigen Gerichten aber auch maximal bis zu 15 km/h für angemessen erachtet.
Als Faustformel gilt: Das Auto idealerweise im ersten Gang rollen lassen. Wer sich nicht an eine vorgegebene Schrittgeschwindigkeit hält, muss mit einem Bußgeld zwischen 30 Euro bis zu 80 Euro und im letzteren Falle mit einem Fahrverbot rechnen. Übrigens: Wo Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Motorräder und Radfahrer.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Haftung bei Auffahrunfall wegen Blendung Dritter bei einem selbst?
Ab 1. Oktober nur noch Winterreifen mit Alpine Symbol benutzen
Intec erweitert mit Kaufpreisversicherung das Portfolio
Freiheit und Flexibilität mit dem Führerschein
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Kfz-Versicherung: ADAC und DA direkt an der Spitze beim Kundenservice
Autodiebstähle: Berlin mit größtem Risiko
Neue Typklassen 2026: Millionen profitieren – doch manche Modelle werden deutlich teurer
Kfz-Versicherung: Rückkehr in die Gewinnzone erwartet
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.