Auch wenn es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht für einen festen Zeitraum gibt, sieht die Straßenverkehrsordnung vor, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit „geeigneter Bereifung“ gefahren werden darf.
Bei Verstößen dagegen wird nicht nur ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg riskiert, sondern es kann nach einem Unfall auch mit der Versicherung zu Problemen kommen.
So bewertete das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 3 U 186/02) das Fahren mit falscher Bereifung als grob fahrlässig. Der Versicherte musste deswegen den Schaden an seinem Fahrzeug komplett aus eigener Tasche bezahlen.
Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung erklärt, dass je nach Schwere des Verschuldens der Versicherer berechtigt ist, die Leistung anteilig oder in besonders schwerwiegenden Fällen ganz zu kürzen.
Neben einer falschen Bereifung kann dies beispielsweise auch ein übersehenes Stoppschild, eine nicht den Witterungsverhältnissen angepasste Geschwindigkeit oder eine Ablenkung durch das Bedienen des Radios oder Navis sein.
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