Risse, Steinschläge und kaputte Rückleuchten werden für Versicherer immer teurer: 2024 regulierten die deutschen Autoversicherer rund 2,2 Millionen Glasbruchschäden – mit einem Gesamtaufwand von fast 2 Milliarden Euro. Warum Technik, Löhne und Ersatzteile die Kosten nach oben treiben, erklärt der GDV.
Steinschläge und gesplitterte Autoscheiben belasten die Kfz-Versicherer so stark wie nie zuvor. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden im Jahr 2024 rund 2,2 Millionen Glasbruchschäden an kaskoversicherten Pkw reguliert – ein neuer Höchstwert. Die Versicherer zahlten dafür fast 2 Milliarden Euro, was einer Steigerung um sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im Durchschnitt kostete ein Schaden rund 900 Euro. „Der Austausch oder die Reparatur der Verglasung wird immer teurer“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. „Windschutzscheiben, Seitenfenster und Rückleuchten sind heute nicht nur teurer, sondern auch technisch komplexer.“
Ersatzteile, Werkstattlöhne, Technik als Kostentreiber
Für die Preissteigerung machen die Versicherer drei zentrale Faktoren verantwortlich:
- Ersatzteilpreise: Windschutzscheiben kosten heute rund 50 Prozent mehr als noch vor zehn Jahren, Rückleuchten sogar fast 90 Prozent.
- Werkstattlöhne: Die Stundensätze in Autowerkstätten stiegen allein im vergangenen Jahr um rund acht Prozent.
- Technische Systeme: Moderne Assistenzsysteme erhöhen den Reparaturaufwand deutlich. „Ein Assistenzsystem macht auch den Austausch einer einfachen Windschutzscheibe teurer, weil Sensoren und Kameras neu kalibriert werden müssen“, so Asmussen.
Hoher Preisdruck in der Kfz-Versicherung bleibt
Die steigenden Reparaturkosten belasten die gesamte Kfz-Versicherung: In den vergangenen zwei Jahren verbuchten die Anbieter laut GDV Verluste von rund 5 Milliarden Euro. Zwar rechnet der Verband für 2025 mit einer Rückkehr in die Gewinnzone, doch bleibe der Preisdruck hoch.
Wer zahlt bei Glasbruch?
Glasschäden übernimmt in der Regel die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Auch kleinere Steinschläge sollten umgehend behoben werden, um Rissbildung und Folgeschäden zu vermeiden. Für Versicherte wichtig: Ein Glasbruchschaden wirkt sich nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus.
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