Wenn Hirsche, Rehe oder Füchse bei schwierigen Wetterverhältnissen die Straße überqueren, sind sie kaum zu erkennen. Da die Dämmerung in der kalten Jahreszeit früher eintritt und oft noch Nebel hinzukommt, müssen Autofahrer*innen jetzt besonders achtsam sein. Kommt es zu einer Kollision mit einem Tier, ist nicht garantiert, dass die Kaskoversicherung zahlt.
Keine Sorge müssen sich Kasko-Versicherte bei einem Unfall mit sogenanntem Haarwild machen. Denn hier greift sowohl die Teil- als auch Vollkaskoversicherung. Nach Bundesjagdgesetz gelten als Haarwild folgende Tiere:
- Wildschwein
- Rotwild, Damwild, Rehwild
- Fuchs
- Hase
- Murmeltier
- Luchs
- Fuchs
- Elch
- Wisent
- Fischotter
- Seehund
Vertrag auf erweiterte Wildschadenklausel prüfen
„Zusammenstöße mit Nutz- und Haustieren wie beispielsweise einer frei laufenden Kuh oder einem umherirrenden Pferd, sowie mit Federwild, Wölfen oder Waschbären sind größtenteils vom Versicherungsschutz ausgenommen. Kfz-Halterinnen und -Halter sollten daher unbedingt auf die sogenannte erweiterte Wildschadenklausel in der Teilkaskoversicherung achten. Nur dann sind Kollisionen auch mit Tieren jeder Art versichert“, rät Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Ein typischer Vollkaskoschaden wäre der Ausweichunfall. Hier hat kein Zusammenstoß mit einem Tier stattgefunden. Und die Gerichte sehen bei Kleintieren, zu denen auch Füchse zählen, keine Notwendigkeit für ein Ausweichen.
Übrigens: Versicherte, die wegen eines Wildunfalls ihre Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen, brauchen keine negativen Auswirkungen auf ihren Schadenfreiheitsrabatt befürchten. In der Vollkaskoversicherung führt die Schadenregulierung hingegen regelmäßig zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und somit im Folgejahr zu einer höheren Prämie. Haben Versicherte bei der Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart, wird diese von der Versicherungsleistung abgezogen.
Den Wildunfall sofort der zuständigen Behörde melden
Bevor Betroffene nach einem Wildunfall die zuständige Polizei- oder Forstdienststelle anrufen, sollten sie zunächst die Unfallstelle absichern. Wichtig ist zudem die Dokumentation des Schadens durch Fotos, die von der Polizei auszuhändigende Wildunfallbescheinigung und die unverzügliche Meldung an die Kfz-Versicherung.
In keinem Fall sollten Betroffene versuchen, das Tier zu retten, da sich das verletzte Tier gewaltsam zur Wehr setzen könnte. Versucht man, das Wildtier vom Unfallort zu entfernen beziehungsweise mitzunehmen, droht sogar eine Anzeige wegen Wilderei. In manchen Bundesländern gilt überdies eine Meldepflicht für Wildunfälle, die bei Missachten mit einem Bußgeld bestraft wird.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Kfz-Tarifwechsel: Faire statt günstigste Tarife suchen
Die Prämienhöhe allein ist bei der Suche nach einem neuen Kfz-Versicherungsvertrag nicht das entscheidende Kriterium. Weitaus wichtiger sind die versicherten Leistungen eines Tarifes, damit Kfz-Halterinnen und -Halter bei einem Schaden nicht auf den Restkosten sitzen bleiben.
Wechsel der Kfz-Versicherung: So ticken junge Verbraucher
Für Autobesitzer wird es nächstes Jahr deutlich teurer: Bei Kfz-Versicherungen ist durchschnittlich mit einer Preiserhöhung von 18 Prozent zu rechnen. Wie beeinflusst diese Teuerung das Wechselverhalten der Generation Z?
Freiheit und Flexibilität mit dem Führerschein
Mit den Start & Drive-Tarifen der AXA schließen junge Autofahrer*innen einen eigenen Vertrag ab und dürfen alle bei AXA oder DBV versicherten Pkw, Zweiräder und Lkw bis zu 3,5t Gesamtgewicht fahren, ohne dass sie dies melden müssen. Der Beitrag für die mitgefahrenen Fahrzeuge bleibt unverändert
Perfekter Kfz-Schutz auch für Elektro- und Hybrid-Pkw
Die Continentale hat ihre Kfz-Tarife überarbeitet: Unter anderem wurde die Leistungsgrenze bei Kurzschluss und Tierbiss erhöht. Bei E-Pkws sind nun auch die Kosten für einen Löschcontainer-Einsatz mitversichert. Auch Elektro-Krafträder und -Leichtkrafträder profitieren von den Leistungen.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Unwetterschäden an Kraftfahrzeugen: Kfz-Versicherer leisten 1,3 Milliarden Euro
Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung haben 2024 in Deutschland immense Schäden an Kraftfahrzeugen verursacht. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, wurden im vergangenen Jahr rund 340.000 kaskoversicherte Fahrzeuge durch Naturgefahren beschädigt. Die Versicherer zahlten dafür insgesamt 1,3 Milliarden Euro.
„Aufpasser mit Zeigefinger“: Telematik-Tarife kämpfen mit Akzeptanzproblemen
Telematik-Tarife gelten als Innovation in der Kfz-Versicherung – doch viele Autofahrer stehen ihnen skeptisch gegenüber. Eine aktuelle Studie der TH Köln in Zusammenarbeit mit der University of Limerick wirft ein kritisches Licht auf Bonus-Malus-Modelle, bei denen sich die Versicherungsprämie nach dem individuellen Fahrverhalten richtet. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/25.
Kfz-Versicherung: Preise steigen weiter
Kfz-Versicherungen werden erneut teurer. Laut Verivox-Index zahlen Autofahrer im Schnitt 16 Prozent mehr als im Vorjahr – selten war das Sparpotenzial größer.
EasyRepair im Werkstattalltag: Wie Fottner von sofortiger Zahlungszusage profitiert
Hoher Verwaltungsaufwand, Unsicherheit bei der Bezahlung – viele Werkstätten kämpfen im Reparaturbetrieb mit organisatorischen Hürden. Die Innovation Group will hier mit „EasyRepair“ für Abhilfe sorgen. Nun zeigt ein Praxisbeispiel, wie gut das in der Realität funktioniert.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.