Die Struktur der Musterbedingungen für die Binnenschiffsversicherung sieht neben der klassischen Kasko- und Haftpflichtdeckung optionale Deckungsbausteine für einen maßgeschneiderten Schutz vor. Damit können unter anderem der Ertragsausfall des Schiffes, persönliche Gegenstände und an Bord mitgeführte Fahrzeuge versichert werden. Die „Minenklausel“ versichert das Schiff gegen Schäden durch Kriegswerkzeuge, wie zum Beispiel Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg.